Dienstplan für Leiharbeiter

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Also zunächst finde ich es doch sehr verwunderlich welchen Tonfall (Saftladen) manche hier anschlagen wenn es um Arbeitnehmerüberlassung geht, einem Geschäftsbereich der auf der ganzen Welt, außer in Deutschland, mittlerweile hohes Ansehen genießt. Dara sieht man auch wo das deutsche Arbeitnehmerproblem liegt. Unflexibel, Negative Denkweisen und "ja nix Neues". Nun aber zu Deiner Frage. In der Arbeitnehmerüberlassung gibt es mehrere Tarifverträge. Denn Arbeitsplanung ist keinesfalls gesetzlich geregelt, eher schon Tarifvertraglich oder Einzelvertraglich. Meines Wissens steht hierzu weder in IGZ, BZA noch AMP-Tarifvertrag ein Passus. Also ist zu prüfen, ob es in Deinem Einzelarbeitsvertrag geregelt ist. Wenn Du hierzu nichts findest, ist es garnicht geregelt und Du könntest somit von einem Tag auf den anderen geplant werden. Dafür kann aber der "Saftladen" nix, denn sowas fragt man im Einstellungsgespräch.

Ich habe mich natürlich vorher erkundigt. Der Chef sagte mir, dass der kommende Monatsplan immer bis spätestens 25. des Monats fertig ist. Ich weiß natürlich aus meiner langjährigen Berufspraxis, dass immer Änderungen stattfinden können, dass ist ja auch nicht das Problem. Von auf Abruf hat er nichts gesagt, dann hätte ich den Vertrag gar nicht erst unterschrieben. Denn man hat ja auch oftmals Termine, die man einplanen muß.

frag mal in dem Saftladen nach wo der Arbeitsplan bleibt. 14 Tage sind aber eher die Ausnahme, da man dich ja kurzfristig wieder abziehen und woanders einsetzen kann. Ist bei jedem Saftladen anders geregelt.

ich habe schon mehrmals nachgefragt, die Antwort...es gibt noch Probleme,die zuständige Kollegin ist nicht da und und und.