Dienstleistungen aus China für kleinunternehmer?

1 Antwort

Es handelt sich um eine von einem im Ausland ansässigen Unternehmer erbrachten Dienstleistung. Diese ist nach § 13b Abs. 2 UStG in Deutschland vom Leistungsempfänger der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenn dieser Unternehmer ist. Ob es sich dabei um einen regelbesteuerten Unternehmer oder einen Kleinunternehmer handelt spielt dabei keine Rolle. Den "Welpenschutz" als Kleinunternehmer verliert man im Leistungsaustausch mit dem Ausland.

Du musst die in Anspruch genommene Dienstleistung in deiner Umsatzsteuerjahreserklärung angeben. Diese wird dann nach deutschem Recht versteuert, als Kleinunternehmer steht die allerdings kein Vorsteuerabzug zu.

Die gezahlten Beträge an den Dienstleister sowie die gezahlte Umsatzsteuer stellen Betriebsausgaben dar, welche du in deiner Gewinnermittlung berücksichtigen kannst. (Ich gehe mal davon aus, dass du eine Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG anfertigst).

Eine USt-ID Nummer benötigst du nur bei Leistungsaustausch mit Unternehmern in anderen EU-Staaten.

Wenn dies kein einmaliger Auftrag bleiben soll und du ggf. wiederkehrend leistungen aus dem Ausland beziehst, wüde ich dir empfehlen, dich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, denn da warten viele Fallstricke