Dienstleistung, mündlicher Vertrag, nur einseitig erfüllt.

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Anzeige ist blödsinnig. Die (teilweise) Nichterfüllung eines Vertrags interessiert keinen Staatsanwalt, das ist reines Zivilrecht.

Der K. sollte per Einschreiben mit Rückschein mit Fristsetzung (z.B. 2 Wochen) zur vollständigen Erfüllung des Vertrags oder Rückzahlung aufgefordert werden, unter Hinweis auf existierende Zeugen. Falls das nicht fruchtet: Anwalt, Klage einreichen.

Wenn P. einen Zeugen hat und dieser bereit ist auszusagen, dann würde ich eine Anzeige erstatten! Ein Versuch ist es immer Wert!