Dienstbefreiung BFD wegen Vorstellungsgespräch?

3 Antworten

was fragst du da groß?

du machst einen bfd und willst zu etwas, was 100.000 mal wichtiger ist

ich würde da auf jeden fall zum vorstellungsgespräch, wenn sie nicht wollen, nehme ich mir einen schein oder gehe einfach dahin und sage denen beim bfd, dass sie mich lecken sollen

ich nehme doch wegen so wurstzeug keinen nachteil für mein leben

bfd ist wurstzeug und eine ausbildung bringt mich weiter

ich würde einmal fragen und dann einfach machen

V4nnaaa 
Fragesteller
 12.01.2018, 08:47

Natürlich gehe ich zum Vorstellungsgespräch und habe das auch schon mal bei meinem Chef angedeutet und gefragt, wie das mit einer Freistellung ist. Dieser meinte dann nur, dass ich doch bestimmt Überstunden hätte oder ja auch noch Urlaub zur Verfügung habe.

Und ich möchte nun gerne wissen, ob mir eine Freistellung zusteht oder ob ich mir dafür dann wirklich Urlaub nehmen muss.

Alphamann1A  12.01.2018, 08:51
@V4nnaaa

du musst urlaub nehmen

außerdem steht in 629 nichts von freistellen, da steht nur, dass du die möglichkeit haben musst

also zb urlaub bekommen

Erenenenen  12.01.2018, 09:52
@Alphamann1A

Dies ist nicht korrekt. §629 sieht ganz klar eine Freistellung vor.

Mal ganz davon abgesehen das im BFD-Paragraphen sowieso steht, dass für Vorstellungsgespräche & Das suchen eines studiumplatzes sowieso freigestellt werden muss

V4nnaaa 
Fragesteller
 12.01.2018, 15:43
@Erenenenen

Wo genau steht das denn, dass man für Vorstellungsgespräche freigestellt werden muss?

Erenenenen  12.01.2018, 09:56

„BFD ist Wurstzeug“

ich war früher auch BFD‘ler. Hab über den Freiwilligendienst meinen jetzigen Arbeitsplatz bekommen.

Mal ganz davon abgesehen das grade der Gesundheits- & Pflegesektor vielfach auf solches „Wurstzeug“ angewiesen ist.

Der Freiwilligendienst leistet einen wichtigen Beitrag zu unserer Gesellschaft. Wer das nicht anerkennt, oder sogar verunglimpft, sollte meiner Meinung nach mal einen Tag als BFD‘ler im Krankentransport arbeiten und schauen, welche Arbeit dort für grade einmal 380-450€ geleistet werden muss.

Alphamann1A  15.01.2018, 11:55
@Erenenenen

wozu soll ich das machen, deshalb mache ich das eben nicht, gehe du doch für paar cent arbeiten, ich nicht

Selbstverständlich hast Du das Recht auf "Freizeit zur Stellungssuche", wie es im § 629 BGB so schön heißt.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt z.B. im Arbeitsrechtkommentar dazu u.a.:

"Die Vorschrift berücksichtigt die spezielle Situation eines AN mit einem Arbeitsverhältnis, dessen Beendigung in absehbarer Zeit erfolgen wird.

Voraussetzung für den Anspruch nach § 629 ist ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis. 'Für kurzzeitige Arbeitsverhältnisse gilt er nicht, sodass er für Probe- und Aushilfsarbeitsverhältnisse nicht anwendbar ist.

§ 629 gilt für alle Arbeits- und Dienstverhältnisse."

Ob Du allerdings die Zeit der Freistellung bezahlt bekommst, kann ich Dir nicht sagen. Nach § 616 BGB können "Vorübergehende Verhinderungen" abgedungen werden. Das bedeutet, der AN hat zwar ein Recht auf Freistellung aber nicht auf Bezahlung.

In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen wird aufgezählt, wie viele Tage "bezahlter Sonderurlaub" bei welchem Ereignis gewährt wird (z.B. Hochzeit, Tod naher Angehöriger, Umzug...). Dann steht noch oft dabei, dass anderweitige vorübergehende Verhinderungen abgedungen sind. Steht nichts derartiges im Arbeits-/anwendbaren Tarifvertrag, müssen auch andere Freistellungen (z.B. § 629 BGB) bezahlt werden.

V4nnaaa 
Fragesteller
 12.01.2018, 09:00

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Gilt ein Bundesfreiwilligendienst denn als dauerhaftes Arbeitsverhältnis? Der BFD ist ja von Anfang an auf 12 Monate beschränkt.

Hexle2  12.01.2018, 09:20
@V4nnaaa

Ja, auch das fällt darunter.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt dazu auch: "Voraussetzung für die Entstehung eines Freistellungsanspruchs ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dafür reicht auch eine Änderungskündigung.

Obwohl dies nicht vom Wortlaut umfasst ist, fallen auch anderweitige Beendigungen des Arbeitsverhältnisses hierunter, insbesondere der Aufhebungsvertrag und das Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses"

Der BFD ist ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis.

Aus diesem Grunde gelten viele Regelungen, die für Arbeitsverhältnisse gelten, hier nicht.

Einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung gibt es nicht - i. d. R. wird man aber, in Absprache mit der Einsatzstelle, freigestellt ohne das das Taschengeld entsprechend gekürzt wird.

Erenenenen  13.01.2018, 22:52

Das ist so nicht korrekt.