Dienstaufsichtsbeschwerde Polizei! (Unkorrektes Handeln gegen Gesetz!)

5 Antworten

Man kann gar nichts bewirken, da auch auf einem Privatgrundstück die Gesetze gelten und die Polizei hat eben nun mal die Aufgabe zu kontrollieren, ob diese eingehalten werden, bezogen auf den Verkehrsraum.

Und Privatgrundstück heißt nicht niemand kommt drauf, hier gelten keine Gesetze, sonst dürfte die Polizei nicht mal Verbrecher in ihren Haus festnehmen oder deren Haus durchsuchen.

Zu dem Bitte Folgen und nicht ok, dass wird meistens nur gemacht, wenn das Auto sich bewegt und nicht steht, dass der Eigentümer das Recht hat die Polizei von dem Grundstück zu verweisen ist zwar ein Recht, aber in dem Fall falsch, zwar ist es gegen den Willen, aber dann könnten sich Verbrecher einfach Festnahmen widersetzen, indem sie auf ein Privatgrundstück gehen oder Hausdurchsuchungen würden gar nicht gemacht werden dürfen, da Privatgrundstück.

WIe schon oft gesagt, es handelt sich um eine Verkehrskontrolle, welche meistens nicht aus Jux und Dollerei gemacht wird und in dem Fall die Polizei zu verweisen, würde genauso wie in dem Fall sein, die Polizei nimmt einen Schwerverbrecher auf dem Grundstück fest und wird des Platzes verwiesen, einfach nur dumm, da hier der Polizei irgendwas verdächtiges sicher aufgefallen ist.

Da stört mich schon der anmaßende Nick.

Nichts, wenn um diese Nachtzeit ein nicht besonders gekennzeichnetes Fahrzeug auf ein Privat-Grundstück einbiegt, darf die Polizei kontrollieren. Eine Ankündigung muss nicht stattfinden. Der das zu kontrollierende Fahrzeug bewegende könnte ja die Flucht ergreifen. Die Polizei ist jederzeit berechtigt, das ohne gerichtliche Anordnung, Fahrzeug-Kontrollen durchzuführen. Dass der Eigentümer vor seinem Hausrecht gebrauch gemacht hat, war zwar rechtens aber mehr als dumm und naiv. Hoffentlich wird bei dem eingebrochen und die Polizei fährt zur gleichen Zeit außen am Grundstück vorbei

Da liegt offensichtlich Falschinformation auf der ganzen Linie vor.

Der Rest - dito

Viele Menschen haben falsche Vorstellung von der Rechtsgrundlagen bei dem Begriff "Privatbesitz". Auch in einer Einfahrt gelten Gesetze? Oder glaubst du, ich kann tun und lassen, was ich will, wenn ich es auf Privatgrund mache? Ganz schön viel rechtsfreier Raum in Deutschland!!!

Wenn eine Einfahrt grundsätzlich für jeden öffentlich zugänglich ist, nicht nahtlos eingezäunt und/oder mit Hinweisschildern bestückt, gehört diese Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum. Hier kann die Polizei kontrollieren, wann und wie sie es für angemessen hält.

Vielleicht kennen die Polizisten die Autos der Praxis. Vielleicht kam einem Nachbar dein Auto komisch vor. Vielleicht befürchtete jemand, daß die Praxis, ihre Bewohner, Anwohner und sonstige gefährdet sind. Vielleicht vermutete jemand eine beginnende Straftat. Zumindest war dieses Auto zu dieser Zeit an dieser Stelle ungewöhnlich genug, um mal nachzusehen.

Ich fangt an MIT NACHDRUCK UND ZU RECHT und wundert euch, daß es aus dem Wald heraus- wie hineinschallt?

Was willst du gegen das Vorgehen bewirken? Was hat man dir denn getan? Alles war ok. Nichts muss angekündigt werden. Wäre ja auch blöd, oder? Ich kontrolliere mal in 10 Minuten ihr Fahrzeug! Bringen sie schnell alles in Ordnung! - oder wie?

Ihr seid nur immer alle pissig auf Polizisten, weil ihr euch nichts sagen lassen wollt. Weil ihr schon grantig werdet, weil euch jemand was vorschreiben will. Wir sind eine Gesellschaft, wo jeder das Recht haben will, zu tun und zu lassen, was immer ihm in den Sinn kommt.

Wenn du mal nicht zu Hause bist und auf deiner Garageneinfahrt ein schwarzer Van parkt, besetzt mit 4 vermummten Gestalten, die nur abwarten, bis alles ruhig ist, um dann dein armseliges Heim nach Verwertbarem zu durchsuchen und deinen PC, dein Tablett, dein HD TV, dein Bargeld, deinen Schmuck, deine Briefmarken und Münzen mitnehmen, wünsche ich dir einen Nachbarn, der sich darüber NICHT wundert und dem du scheißegal bist. Außerdem einen Polizisten, der vorbeifährt und sich denkt - Nee, Privatgrund - sehr verdächtig, aber da darf ich eh nichts machen, krieg nur Ärger mit des Hausrechtdrachen ...

Gruß S.

Bisserl gereizt aber vollkommen korrekt :-) *dh*

Hallo Arztpraxis,

es gibt unzählige Gründe für eine rechtmäßige Kontrolle. So zum Spaß oder um Dich zu ärgern werden die Dich nicht kontrolliert haben.

Wahrscheinlich wird Irgendjemand die Polizei informiert haben oder die Polizei selbst hat Dich mit einem auffälligen Fahrverhalten gesehen.

Wenn das der Fall ist, darf Dich die Polizei auch auf einen privaten Grundstück überprüfen.

Mal logisch nachgedacht, wenn das nicht zulässig wäre dann könnte sich jeder einer Verkehrskontrolle entziehen, indem er einfach auf ein privates Grundstück fährt.

Dementsprechend ist eine Kontrolle selbstverständlich auch auf einem Privatgrundstück erlaubt. Und wenn ein unbeteiligter die Kontrolle stört, dann darf die Polizei ihn auch auffordern zu gehen. Das gilt auch für den Eigentümer des Grundstücks. Sie hatten in nur dann nicht zum weggehen auffordern dürfen, wenn er die Maßnahme nicht gestört hätte, denn auf seinen eigenen Grundstück darf einen nicht Grundlos der Aufenthalt verweigert werden.

Da kannst Du zehn mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, die wird aber garnichts bringen, weil die Maßnahme gerechtfertigt war.

Schöne Grüße
TheGrow

Auch Privatgrund ist öffentlicher Verkehrsraum und nicht rechtsfrei! Dein PKW ist nicht nach dem Grundgesetz geschützt wie deine Wohnung oder Haus und kann als "mitgeführter Gegenstand" durchsucht werden. Es ist egal, ob du polizeibekannt bist oder nicht. Kontrollen erfolgen bei jedermann. Dienstaufsichtsbeschwerde = formlos, grundlos, zwecklos.

Sein Auto darf nicht ohne triftigen Grund durchsucht werden....

@jenshiller

Es reicht schon, dass in der Gegend Einbrüche statt finden.....

@Still

Du,

dies ist zwar ein Laienforum, dennoch kann man sich doch etwas beherrschen, wenn man nicht vom Fach ist. Ist doch kein Problem.

Uuuuuund, "Einbrüche in der Gegend" gibt es immer und überall.

Ich danke dir dennoch für dein Verständnis, unser Gespräch ist hiermit beendet.

Alles Gute für dich.

@jenshiller

Dann zeige mir mal einen §, der "triftigen Grund" beinhaltet.