Dielen streichen bei Auszug?
Ich ziehe demnächst aus und bevor ich mich mit meinem Vermieter streite was genau gemacht werden muss und was nicht würde ich gerne einige Meinungen einholen. Vielleicht hatte ja jemand schonmal dasselbe Problem.
In meiner Wohnung befindet sich ein Dielenboden. Dieser ist steinalt, knarzt und knackt, hat tw. wackelige Bretter, Spalten zwischen den einzelnen Brettern usw. Die Dielen sind grau gestrichen, allerdings an einigen Stellen schon abgenutzt, so dass das Holz bzw. die vorherige Lackierung (ochsenblutrot) durchscheint. War alles so als ich in die Wohnung einzog.
In meinem Mietvertrag steht betreffs Schönheitsreparaturen: Die Schönheitsreparaturen umfassen (...) das Streichen der Fußböden (...)
Jetzt meine Frage: Muss ich den alten hässlichen Fußboden wirklich streichen? Ich hatte während meiner Wohnzeit diverse Läufer / Teppiche usw. drauf liegen, so dass die Dielen nicht großartig von mir abgenutzt wurden. Und mit einer normalen Abnutzung muss der Vermieter ja sowieso rechnen. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass man die Dielen nicht mal eben so übermalen kann, sondern der Spaß vorher abgeschliffen werden müsste, um ein fachgerechtes Streichen zu ermöglichen. Das Abschleifen der Dielen ist jedoch Vermietersache. Kann ich da also, falls der Vermieter von mir das Streichen des Bodens verlangen sollte, erst vom Vermieter verlangen, dass er vorher fachgerecht die Dielen abschleifen lässt, die Spalten in den Zwischenräumen versiegelt, klapprige Dielen austauscht usw.?
4 Antworten

Auch das Streichen der Fussböden gehört zu den Schönheitsrep. erfordert der Neuanstrich das Anschleifen, so ist auch dies Sache des Mieters (nach mittlerer Art und Güte). Ihr Einwand, das Abschleifen sei Sache das Vermieters bezieht sich auf Parkett. Auch wenn sich diese Fromulierung antiquiert anhört, hat sie im Sinn bestand. Voraussetzung ist natürlich eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag. MfG

Wenn es im Mietvertrag so steht und du dies unerschrieben hast: Ja! Du musst es nicht zwingend machen, allerdings kann dir dann der Vermieter die Kosten dafür berechnen. Sprich doch mit deinem vermieter und einigt euch, wer was macht. Abschleifen hat übriegns auch noch keinen umbgebracht soweit ich weiß. Vielleicht hat er ein Gerät dafür, was er euch geben kann.

Sollte im Mietvertrag stehen, alle wieviel Jahre das gemacht werden muss und von welcher Seite aus dies zu machen ist.

In meinem Mietvertrag steht betreffs Schönheitsreparaturen: Die Schönheitsreparaturen umfassen (...) das Streichen der Fußböden (...)
Hast du doch unterschrieben-...