Diebstahl unter Eheleuten

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Ich würde mal meinen ,wenn ihr euch getrennt habt und das Geld schon geteilt habt was ihr gemeinsam gespart habt,dann hat man im nachhinein kein anspruch mehr,auf das was jeder einzelne noch spart.

Wir sind noch nicht getrennt. Mann will Therapie ansteuern und nach einigen Monaten entscheiden ob es dann noch mit uns klappt. Für den Fall, dass es nicht klappt braucht er Geld um seine neue Wohnung etc. zu finanzieren, so sagt er.

@renail

Indem Fall hast du Anspruch auf das Geld,solange ihr verheiratet seit,es sei denn ihr habt vor der Ehe besondere Vereinbarungen getroffen dann nicht,aber so ist es euer gemeinsames Geld,das gleiche gilt auch bei Schulden die in der Ehe gemacht wurde.

@claudiaeret

Zählt eine gemachte Schenkung oder ein gemachtes Erbe auch zum gemeinsamen Zugewinn,oder werden diese o. g. Beträge zum Anfangsvermögen des Beschenkten bzw. Erben (also nur für den einen Partner) gerechnet?

@renail

Also bei einer beschenkung,zählt es als gemeinsam,bei einem Erbe denk ich hat der ,der Erbt schon das Recht sich das Erbe anzueignen wenn er alleine im Testament steht mit seinen Namen.

Wenn die Frau sich die Hälfte sichert, geschieht das hier ja nicht mit Absicht einer rechtswidriger Zueignung. Also liegt kein Diebstahl bzw. Unterschlagung vor.

Die endgültige Verteilung muß dann bei der Regelung der beiderseitigen Vermögensansprüche erfolgen.

Nein. Darauf hat sie nach der Trennung keinen Anspruch mehr. Alles andere entscheidet das Gericht.