Diebstahl im Laden,darf Chef Verkäuferin an den Kosten beteiligen

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diebstähle sind einkalkuliert und werden von der Versicherung getragen.Das die Angestellten für den Schaden aufkommen sollen ist nicht rechtens da der Ladenbesitzer ja durch die Versicherung abgedeckt ist.Der Ladenbesitzer selbst hat dafür zu sorgen das die hochwertige Ware so ausgestellt wird (Vitrine oder ähnliches)das das Zeug nicht geklaut werden kann.

das kann er nur, wenn die Verkäuferin eine Mitschuld trifft und das ist wohl selten der Fall. Ein Bsp. wäre, wenn sie die Kasse offen läßt und so ein Diebstahl ermöglicht wird.

Pff solange der Chef die Mitarbeiter nicht direkt am Unternehmen beteiligt kann er auch keine finanzielle Beteiligung von den Mitarbeitern erwarten. Er soll gefälligst schärfere Sicherheitsmaßnahmen aufstellen, aber das ist sein Bier

Selbst wenn diese am Unternehmensgeiwnn beteiligt wären, würden sie keinen Cent zahlen müssen. Unternehmen sollten gut versichert sein.

Von solchen Regelungen habe ich noch nie gehört ! Ich würde einen Vertrag mit einer solchen Klausel  nicht unterschreiben !

nee, so kann es echt ni gehen - selbst wenn er das vertraglich verlangen würde, wäre das gegen die gute sitte und gegen jedes recht.

es ist sein problem, die waren zu sichern. er sollte sich mal umtun, wie er generell schutzmaßnahmen installiert, um sich vor dem ruin durch die ewige klauerei zu sichern.

wenn die verkäuferinnen sich daran mit beteiligen müßten, dann bräuchte der typ keine versicherungen mehr abschliessen! nee, keine bange, damit kommt der nicht durch.

der soll sich lieber mal bei der polizei um ne sicherheitsüberprüfung kümmern - da gibt es viele möglichkeiten..

lg