Diebstahl ersttäter?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

als Ersttäter eines Ladendiebstahls einer geringwertigen Sache kannst du zu fast 100% Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Anzeige von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Daher halte ich einen Rechtsanwalt für komplett unnötig in diesem Fall.

Da du nicht mal eine Vorladung erhalten hast (zu der ich an deiner Stelle nicht gegangen wäre...), sind die "Folgeerscheinungen" aktuell relativ überschaubar.

Du kannst dich zur Sache äußern - musst dies aber nicht. Kannst also hinschreiben, dass es dir Leid tut und nicht mehr vorkommen wird... wenn du das nicht machst, hat es aber auch keine negativen Konsequenzen.

Den Anhörungsbogen musst du dennoch zurückschicken, da du zumindest deine Personalien angeben musst...

Die Anzeige wird dann an die Staatsanwaltschaft übermittelt und von der ziemlich sicher eingestellt, das heißt du hast keinen Eintrag im Führungszeugnis, kriegst keine Strafe etc. Aber vergiss nicht, ab sofort bist du kein Ersttäter mehr, also lass so einen Blödsinn in Zukunft!


Des Weiteren gibt es neben der oben erwähnten strafrechtlichen Schiene noch die zivilrechtliche.

Ich geh davon aus, dass du für den Laden / die Ladenkette ein Hausverbot erhalten hast? Dieses musst du unbedingt befolgen, da du ansonsten eine Straftat "Hausfriedensbruch" begehst.

Zusätzlich wird der Laden vermutlich noch seine Kosten in Form eines zivilrechtlichen Anspruches dir gegenüber durchsetzten (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Der Betrag beläuft sich auf ~50€.

Zur Klarstellung: Diese 50€ haben nichts mit einer möglichen Strafe in Form einer Verurteilung zu tun! Diese sind rein zivilrechtlich.


Unterm Strich: Mach dir keinen Kopf, lass es dir eine Lehre sein, äußer dich auf der zugesandten Vernehmung oder auch nicht, das bleibt dir überlassen.

Eine Entschuldigung kommt aber natürlich immer gut an, auch bei der Staatsanwaltschaft.


"Hiermit gebe ich den Ladendiebstahl vollumfänglich zu. Es tut mir sehr Leid, es war ein Fehler und bereue ihn ausdrücklich. Ich verspreche, dass dies eine einmalige Dummheit war und versichere, dass so etwas in Zukunft nicht mehr vorfallen wird."

Fertig...


Alles Gute

Ich bin dir echt dankbar... wirklich!! 

Dommie, da ich leider nicht schlau genug bin um herrauszufinden wie man dich als Freund adden kann wäre es sehr lieb wenn du mir hier zwei Fragen beantworten könntest. Als Polizist kennst du dich anscheinend gut aus. 1. Warum in diesem speziellen Fall oder allgemein nicht zu Vorladung gehen? 2. Bekommt man nach einem Diebstahl allgemein Hausverbot oder muss einem das mitgeteilt werden? Und wie deutlich muss dies ausgedrückt werden und vor allem von wem? Angenommen Person X wäre beim Diebstahl erwischt worden und hätte dannach gefragt ob sie Hausverbot bekäme und wie lange. Person Y (ein Angestellter) hätte darauf "ja, lebenslang" geantwortet auf bedenken von Person X aber auf "ein Jahr" korrogiert. Da Person Y aber sehr viel gelogen hat (was die Konsequenzen von Diebstahl betrifft) und von sich aus selber nichts von einem Hausverbot erwähnt hat ist Person X jetzt unsicher ob das nicht vielleicht auch nur gelogen war. Hoffe du kannst mir antworten (: LG

@pizzaninjatoast

Hallo,

prinzipiell musst du als Beschuldigter keine Aussage treffen und somit einer Vorladung durch die Polizei auch nicht Folge leisten. Natürlich macht es immer einen besseren Eindruck, wenn man zu seinen Fehlern steht und diese dann auch einräumt (also jetzt immer Gesetz den Falls man hat sowieso nicht vor, die Sache zu bestreiten).

In diesem Fall ist ein "ich gehe zur Polizei und sag wie leid es mir tut", besser, als gar nicht aufzutauchen.

Im vorliegenden Fall hat der Fragensteller einen schriftlichen Anhörungsbogen bekommen, das heißt, er kann sich den Weg zur Vernehmung sparen => sehr praktisch...

Hausverbot: Dieses muss direkt ausgesprochen werden. Wenn sich in deinem Beispiel Person X (du?=) unsicher ist, wie lange das Hausverbot noch gilt, kann Person X einfach an die Filialleitung einen Brief schreiben und nachfragen. Ich kenn das so, dass dann normalerweise das Hausverbot sogar wieder aufgehoben wird.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am um habe ich bei Ihnen einen Diebstahl begangen. Dafür möchte ich mich noch einmal ausdrücklich entschuldigen. Ihr Mitarbeiter teilte mir mit, dass ich ein Hausverbot erhalten habe. Da ich meinen Fehler erkenne, habe ich mich auch nicht vor, mich vor den Konsequenzen zu drücken. Gleichzeitig bitte ich Sie jedoch darum, mir mitzuteilen, wie lange das Hausverbot noch anhält, da es mich freuen würde, wenn ich zukünftig wieder bei Ihnen einkaufen dürfte. Mit freundlichen Grüßen usw usw."

So ungefähr;)

Hallo Domain,

Ich habe ein ähnliches Problem. Es ist allerdings so dass es aus meiner Sicht ein Missverständnis ist. Und zwar bin ich mit gebrauchten neuen Schuhen in eine Filiale rein und habe diese mit ähnlichen Schuhen verglichen. Gleiche Größe, gleiche Marke, gleiche Farben. Nur das Design ein bisschen anders. In der Hektik (zwei Kleinkinder dabei) habe ich das falsche Paar in den Karton geräumt und meine Jacke über die Handtasche gelegt da der Reißverschluss kaputt ist und immer aufplatzt. Beim Rausgehen ging der Alarm los. Mir wurde unterstellt ich hätte absichtlich getauscht. Warum auch immer. Der vortei erschließt sich mir nicht. Da ich dab Formular nicht unterschreiben wollte sollte die Polizei kommen. Damit die Kinder nicht verstört werden habe ich doch unterschrieben mit dem Vorhaben später allein die Polizei aufzusuchen. Diese konnten mir ohne vorliegende Anzeige aber erstmal nicht weiterhelfen. Nach erster Rücksprache mit einem Anwalt ist es wohl mehr als aufwendig meine Aussage zu beweisen. Und ob es dann eindeutig ist weiß man auch nicht. Wäre es da ratsam einfach nachzugeben, sich zu entschuldigen und den diebstahl zu bestätigen, dem Geschäft fernzubleiben und zu versichern dass es nie mehr vorkommt? Was käme da auf mich zu? Bin 30 Jahre alt, nie auffällig gewesen und so etwas wird mir sicher nie mehr passieren.  Dass das Verfahren eingestellt wird bei einem WarenWert von 40 eur bin ich mir fast sicher. Aber eine geldstrafe würde mich doch sehr treffen. Anwaltskosten und nicht Recht bekommen aber genauso. Über einen Rat würde ich mich sehr freuen. Dass ich mit nicht bezahlten Schuhen versucht habe das Geschäft zu belassen entspricht ja dem Tatsachen. Da müsste ich nicht mal lügen. Wie es dazu gekommen ist da gibt es leider zwei Versionen zu.... LG 

@EvaneThunder

Hallo,

ich antworte in deiner Frage...

LG

Ups, ich meinte natürlich "Hallo Dommie1306" 

das war mein erstes mal das ich beim klauen erwischt wurde..

Ärgert es dich, dass es das erste mal war, dass du erwischt worden bist und nun nicht mehr "unbeschrieben" bist oder ärgert dich, dass du dich so dumm angestellt hast und man dich überhaupt erwischt hat?

Geht aus der Frage nicht klar hervor - Ich nehme mal an, du wirst nur jedes 50te mal erwischt - dann kannst du dir von der Sore der 49x, wo du NICHT erwischt wurdest doch einen Anwalt leisten wenn du willst, oder?

Auf alle schon mal wichtig, dass du jetzt aktenkundig bist..

Sorry, kein Mitleid  - den Schaden, den so etwas wie du anrichtet müssen ehrlich arbeitende Menschen mittragen!

Dir sollte mal einer mit den Eisenrohr die dreckigen gierigen Diebesfinger glattbügeln, das würde eine Zeit lang sicherlich helfen - Statt dessen lässt man sowas gleich wieder auf die Menschheit los, damit er weiter stehlen kann..


Zu meiner Aussage wegen dem Eisenrohr muss ich beschwichtigend hinzufügen (mit den Worten des Fragestellers) -

Ne so meinte ich das nicht. wollte es einmal ausprobieren.....

Das dürfte es doch viel "verniedlichender" aussehen lassen oder?

Ich habe mich falsch ausgedrückt das war das erste mal das ich geklaut habe...

@BesteFragen11

Mit 18?

Bist du das nur auf dem Papier? - denn sich mit 18 sich noch zu so einem Geschmeiss dazuzugesellen ist schon etwas sonderbar...

Warum gehst du so ab chill doch mal hahahah bestimmt so ein dreckiger ekelhafter gieriger deutsche tfu hahahahha wie traurig menschen sein können

Die Verantwortung übernehmen und um eine harte aber gerechte Strafe bitten... Wenn ich schon lese "das war mein erstes mal das ich beim klauen erwischt wurde..." - Dann war es bestimmt nicht das erste mal, dass du geklaut hast.

Ne so meinte ich das nicht. wollte es einmal ausprobieren und wurde bei meinem erstenmal erwischt..

Da du schreibst, dass du beim Klauen erwischt wurdest, nehme ich an, dass du keine realistische Möglichkeit hast, es glaubhaft abzustreiten.

Dürfen deine Eltern davon erfahren? Wenn du noch bei ihnen wohnst, kann es nämlich gut sein, dass du über sie rechtsschutzversichert bist. Dann könntest du dich also zumindest mal von einem Anwalt beraten lassen.

Ansonsten würde ich empfehlen, einfach die Wahrheit zu sagen. Sage dabei aber nicht, dass du zum ersten Mal beim Klauen erwischt wurdest, wie in deiner Frage oben, sondern dass du zum ersten Mal gekaut hast.

Ja ich wohne noch bei meinen Eltern... ich habe mich falsch ausgedrückt ;/ sry  ja das war auch mein erstes mal das ich geklaut habe, natürlich sage ich denen die Warheit aber soll ich zu denen gehen oder den Brief abschicken den ich bekommen habe.

@BesteFragen11

Beides. Sprich mit deinen Eltern, sei ehrlich, und zeige ihnen den Brief.

Äußern solltest du dich zum Sachverhalt schon. Also auf den Brief antworten. Ansonsten wird alles nur noch sehr viel komplizierter und stressiger. Auch das Ergebnis wird für dich dann unangenehmer.

@BesteFragen11

Gerne doch.

Ich bin in meiner Jugend auch mal beim Klauen erwischt worden, habe alles abgestritten, und landete vor Gericht, wo ich keine Chance hatte. Das hätte ich auch alles sehr viel einfacher und günstiger haben können, wenn ich ehrlich gewesen wäre.

@MagicalMonday

Könntest du mir vll. bitte helfen eine Entschuldigung zu schreiben.