Diebstahl?

4 Antworten

Bein , wenn es beim Händler zur Reparatur ist ist es seine Versicherung die Zahlen muss.

Wenn das Fahrrad in der Obhut des Händlers war, muss er diesen Schaden SEINER Versicherung melden.

Über deine Hausratversicherung dürfte in der Tat Versicherungsschutz bestehen, wenn es denn ein Einbruchdiebstahl war.

Ob der Händler für das Abhandenkommen haftet, wäre zu prüfen. In der Annahme, dass die Verwahrung nicht entgeltlich erfolgte, wäre das nur dann der Fall wenn er dein Rad weniger gut gesichert hatte als sein eigenes Zeug.

Ob er eine Inhaltsversicherung hat, die fremdes Eigentum deckt, kann hier ebenfalls keiner wissen.

Erstmal ist ihm das Fahrrad gebracht worden und in den Wirkungsbereich vom Händler zugekommen. Entsprechend ist er auch dafür verantwortlich.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Hausratversicherungen dafür aufkommt.