Diebstahl?

3 Antworten

Moeglicherweise koennte hier eine Arbeitnehmerhaftung wegen grober Fahrlaessigkeit in Betracht kommen, wenn der Kassierer/die Kassiererin dem Kunden die Kreditkarte bereits wieder ausgehaendigt hatte, bevor der Vorgang abgeschlossen war. Aber das muesste man dann im Einzelfall wohl etwas naeher betrachten.

Mit Diebstahl hat das allerdings nichts zu tun.

Nein, kein Diebstahl.

Nein, darf er nicht.

Natürlich nicht. War ja kein Diebstahl.