Die zuständige Behörde hat dem Nachbar einen Anbau genehmigt, der mein Wegerecht beschneidet, ist das zulässig?
Ich habe ein eingetragenes Wegerecht, zum Laufen und Fahren.
Dieses Wegerecht betrifft den einzigen Weg, der über das Nachbargrundstück zu uns hin führt.
Der von der Baubehörde als Wohnraumerweiterung genehmigte Anbau reicht mit der Ecke bis in die Biegung des Weges. Dort muss ich im 90 Grad Winkel um eine Kurve und kam auch früher ohne den Anbau kaum drum herum. Auf der einen Seite in der Biegung ist jetzt der Anbau und auf der anderen Seite direkt gegenüber steht die Garage vom Nachbar.
Ich habe beim Amt nachgefragt, warum man mein Wegerecht nicht berücksigt hat und bekam von der Dame die Antwort, woher ich denn wissen will, dass sich das Wegerecht, überhaupt auf diesen Weg beziehen würde...
Ich habe im Archiv nachschauen lassen, es gibt und gab immer nur den EINEN Weg...
Meiner Meinung nach hat sich die Dame vom Amt sehr parteiisch verhalten, wobei sie sich in Zivilrechte (Wegerecht) gar nicht einbringen darf.
Ist es wirklich rechtens, dass eine Amtsperson einfach ohne Prüfung der Gesamtlage, eine Baugenhemigung erteilt? Eine Vortortbegehung durch das Amt fand nicht statt.
Als ich unlängst das Thema noch einmal einem anderen Sachbearbeiter (Kollegin war im Urlaub) vortrug, hat dieser gemeint, dass seine Kollegin sich von den realen Verhältnissen womöglich keine Kenntnis richtige verschafft hat.
Mehr nicht, weiter kann er mir nicht helfen, ich sollte eine Beschwerde einreichen....
Ich weiß nicht mehr weiter.
6 Antworten
Ist denn da schon etwas gebaut worden? So schnell wie möglich Einspruch einlegen!
Leider passiert sowas immer wieder und lässt sich manchmal nur schwer wieder aus der Welt schaffen! Man könnte zwar meinen, dass Irren menschlich ist, obwohl das gerade in solchen Fällen nicht vorkommen sollte, aber an der Reaktion der Sachbearbeiterin kann man sehen, dass das Eingestehen von Fehlern bei vielen mangelhaft ist und auch die Einsichtsfähigkeit von Nachbarn nicht immer vorhanden sind!
Ja, der Anbau ist fertig erreichtet. Da ich bereits zeitig beim Amt diese Nicht-Antwort beommen habe, habe ich gedacht, dass ich da Null Chance habe, zu meinem Recht zu kommen.
Lege sofort Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein. Du hast ein Jahr Widerspruchsfrist.
Natürlich.
Mehr nicht, weiter kann er mir nicht helfen, ich sollte eine Beschwerde einreichen....
dann tu das doch erstmal. Oder wende dich an einen FA
Das Wegerecht müsste im Grundbuch eingetragen sein!
Schau dort mal nach!
Schrieb ich bereits, es ist dort eingetragen
Dann solltest du anwaltliche Hilfe holen!
Fachanwalt (Baurecht).
Dann reiche doch eine Beschwerde ein.
Danke für die Antwort :D
Der Anbau steht...dennoch Widerspruch einlegen?