Die Wohnung meiner Freundin wurde zwangsgeräumt, aber wo soll sie jetzt hin und wird sie für die Renovierung zahlen müssen?

19 Antworten

Wieso Schadenersatz?

Sie hätte sich ja bei Zeiten um ihre Angelegenheiten kümmern können.

Ja, sie muss die Renovierung bezahlen und ja, die Mietschulden und die Räumung gehen natürlich auch auf ihre Rechnung. Das alles hat sie verschuldet und niemand Anderer.

Ein Zwangsräumung kommt nicht überraschend. Die Kosten für die Räumung hat sie natürlich auch zu tragen.

Der Vermieter wird alle anfallenden Kosten von ihr einklagen und kann diese auch die nächsten 30 Jahre einfordern.

Sie will Schadenersatz? Wofür bitte? Sie ist selbst Schuld an ihrer Situation.

IHR stehe überhaupt nichts zu.

SIE hat Schulden und das zurecht. Sicher kann sie die nicht bezahlten. Aber so was kann man auch abstottern.

Es gibt auch die Möglichkeit einer Privatinsolvenz.

Schick sie zur Schuldnerberatung. Da bekommt sie alles genau erklärt.

In Privatinsolvenz war sie schon mal, aber hat dann wieder Schulden gemacht und die PV wurde beendet.

Natürlich sind das alles Kosten, die deine Freundin abzuzahlen hat, angefangen bei den 2.500 Euro Mietschulden und den offenen Stromrechnungen. Auch bei der Krankenkasse werden sich immense offene Beitragsforderungen angesammelt haben und ein Versicherungsschutz nicht mehr bestehen.

Nur wird sie das Abzahlen, wie es aussieht, in absehrbarer Zeit und vielleicht niemals können. Es kommen auch noch die Kosten für die Räumungsklage usw. hinzu.

Leider hat deine Freundin offenbar schon seit langer Zeit alles Notwendige versäumt, keine Mitwirkung beim Jobcenter gezeigt usw.

Jetzt, in dieser Situation, kann sie sich nur an die Obdachlosenhilfe wenden.

Zunächst passiert die Zwangsräumung einer Mietwohnung nicht von heute auf morgen.

Es wird angekündigt, bis wann ein Mieter die Wohnung geräumt haben muss. Dieser Prozess dauert i. d. R. sehr lange, so dass der Mieter immer wieder die Gelegenheit hat, sich doch noch zu einigen (Mietschulden tilgen), oder eine alternative Unterkunft zu finden.

Reagiert der Mieter nicht, wird zwangsgeräumt.

Die Möbel und das, was sich in der Wohnung des Mieters befindet, kann u. U. gepfändet, oder - auf Kosten des Mieters - eingelagert werden. Die Möbel erhält der Mieter zurück - wenn vom Vermieter oder Gerichtsvollzieher kein Pfandrecht geltend gemacht wird - wenn er die Kosten für die Einlagerung begleicht.

Deine Freundin hatte also über Monate die Möglichkeit, die Situation abzuwenden. Da sie Zahlungen des JobCenters offensichtlich nicht dazu verwendet hat, um ihre Miete und die Stromrechnungen zu zahlen, hat sie das Problem selbst verursacht.

Zudem hat sie fremdes Eigentum beschädigt - der Vermieter bleibt vorerst auf den Kosten sitzen!

Deine Freundin kann sich an das Sozialamt wenden und in einer Notunterkunft o. ä. untergebracht werden. Vielleicht kannst ja auch Du sie vorübergehend aufnehmen.

Eine eigene Mietwohnung wird sie aufgrund der hohen Mietschulden so schnell sicher nicht mehr bekommen - die meisten Vermieter verlangen eine positive Schufaauskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.