Die Versicherung unseres Vermieters für das Mehrfamilienhaus in dem wir wohnen liegt bei 6 Euro pro Quadratmeter ist das rechtens?

9 Antworten

Das Problem ist einen Kunden woanders unterzubringen, wenn dieser Vorschäden hatte und vom Vorversicherer aufgrunddessen gekündigt wurde.

  • 1 Vorschaden meist unproblematisch
  • 2 Vorschäden und Kunde kündigt geht meist auch noch
  • 2 Vorschäden und Kündigung durch Versicherer oder 3 Vorschäden und der Ofen ist fast aus.

Im letzteren Fall wird sich Versicherungsschutz nur zu erschwerten Bedingungen beschaffen lassen, dies können je nach Sparte sein Beitragszuschläge, Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse gewisser Wagnisse, etc.

Grundsätzlich ändert es aber nichts daran dass die VGV inkl. Gebäudehaftpflichtversicherung umlagefähige Positionen sind. Und wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde, der Mieter diese mit den Nebenkosten anteilig, je nach Schlüssel, zu tragen hat.

Du hast natürlich das Recht Einsicht in die Originalbelege im dem Fall Versicherungsscheine und aktuelle Beitragsrechnung zu nehmen.

Du kannst natürlich, wenn du deinen eigenen Versicherungsschutz bei einem Maklerkollegen hast auch den Vermieter bzw. Eigentümer mal fragen ob der Interesse daran hätte, dass dieser ihm einen neuen Anbieter sucht.

Du kannst dir doch die Rechnungen zeigen lassen und dann selbst berechnen, ob der Beitrag stimmt.

Der Beitrag der Versicherungen ist von dem Wohnort und dem Versicherungsumfang abhängig.

Wenn ein Versicherungsvertrag mehrfach belastet wird ist es nicht unüblich, dass die Prämie steigt oder aber der Vertrag seitens der Versicherung gekündigt wird.

Folge von letzterem - ein anderer Versicher nimmt das Risiko nur zu deutlich schlechteren Konditionen in Deckung. Und der Vermieter ist berechtigt derartige Sachversicherungen auf die Nebenkosten umzulegen.

Handelt es sich bei dem Posten Sachversicherung evtl. um mehrere Versicherungsposten, die zusammengefasst wurden - oder explizit nur um die Gebäuderversicherung?

Ich meine nur die Gebäudeversicherung, ich kann das nachher aber noch mal meinen Partner fragen, er ist da mehr im Bilde. Wenn es nur die Gebäudeversicherung ist, ist es dann immer noch angemessen?

@Puschenflitzer

Laut Betriebskostenverordnung können nur Sach- und Haftpflichtversicherung umgelegt werden. Dazu gehören die Kosten der Gebäudeversicherung ( gegen Feuer-, Sturm- und Wasser-, sowie sonstige Elementarschäden ) Glasversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung , Versicherungen für den Öltank und den Aufzug.

Welche Versicherungen sind jetzt in Eurem Mietvertrag aufgelistet?

https://www.merkur.de/leben/wohnen/nebenkostenabrechnung-welche-versicherung-muss-zahlen-6302482.html

@wilees
Welche Versicherungen sind jetzt in Eurem Mietvertrag aufgelistet?

Die müssen, wie auch die anderen BK, gar nicht im Mietvertrag aufgelistet sein.

@anitari

https://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/22-betriebskosten-vereinbarung.html

Die Zahlung der Nebenkosten durch den Mieter ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, damit Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können, muss eine gültige Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Kostentragung bestehen. Fehlt diese Vereinbarung im Mietvertrag, was heutzutage eher die absolute Ausnahme ist, so muss der Mieter nur die vereinbarte Grundmiete (auch oft Kaltmiete genannt) entrichten. Alle Betriebskosten sind dann mit der Grundmiete abgegolten. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 556 BGB "

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html

Denkansatz kann so nur noch sein ob die Höhe der Kosten wirtschaftlich ist. Vielleicht sich die Frage stellen - warum kam es mehrfach ? zu derartigen Schaden, die die Prämie so in die Höhe trieben. ( Marodes Leitungswassersystem? )

http://www.mieterbund24.de/betriebskosten-wirtschaftlich.html

.... ein Vermieter verteilt lediglich seine Kosten und Lasten und die werden bestimmt nicht im Internet zu finden sein.

Es ist üblich und normal, dass eine Versicherungsgebühr teurer wird mit jedem Schaden der bezahlt wird. Das lässt sich nicht ändern. Der Wechsel zu einer anderen Versicherung nützt hierbei auch nichts, denn die neue Versicherung holt sich Informationen, welche Vorschäden es gab, und kommt dann so auf einen ähnlichen Beitrag. Es ist also alles korrekt von daher.

Du kannst noch um Belegeinsicht beim Vermieter bitten um dir die Beitragsrechnung der Versicherung zeigen zu lassen. Aber es ist hier ja jetzt nicht zu vermuten, dass der Vermieter einen falschen Betrag eingesetzt hat für die Abrechnung. Somit hast du in dem Punkt keinen Grund zur Beanstandung.

Den Beleg haben wir schon und da ist wohl alles korrekt.

@Puschenflitzer

Okay. macht euch keine Sorgen wegen der Höhe. Es könnte auch mehr sein, da es mit jedem Schaden wie gesagt steigt. Es ist alles im normalen Bereich.