die schwester hat schulden muss ihr Bruder zahlen

16 Antworten

Du musst im Normalfall auch nicht für deinen Ehepartner haften, wenn dieser Schulden hat - ausser, ihr habt entsprechende Ausgaben gemeinsam getätigt, zB Bestellung auf den Namen Herr & Frau Mustermann. Läuft es nur auf die Frau, und der Mann hat sein eigenes Konto, hat er nicht zu befürchten. Teilen sich beide ein Konto, ist es dumm gelaufen, wenn gepfändet wird.

Geschwister müssen dass dann noch viel weniger - die haben in den seltensten Fällen gemeinsame Konten. Ansonsten eben nur, wenn eine Bürgschaft vorhanden ist. Sonst nie.

Genau er muss nicht zahlen, ausser es waren gemeinsame Anschaffungen wo er mit erfasst ist als Zahlender. Was ja in diesem Fall nicht ist.

Nein der Bruder kann nicht für die Schulden der Schwester haftbar gemacht werden, es sei er hat für sie gebürgt dann ja.

Nein, warum sollte der Bruder für die Schulden haften müssen...?! Er müsste nur haften, wenn er für sie gebürgt und was unterschrieben hat!

Solange er nirgends für sie gebürgt hat, betreffen ihn die Schulden höchstens, wenn er mal ihr Erbe antreten sollte.