Die Post haftet ja bei Paket-Verlust bis 500€ - aber wie beweist man den Inhalt nachträglich 📦?

2 Antworten

Zuerst mal einen Nachforschungsantrag stellen. Wenn nicht erfolgreich, möglichst viele Belege für den Inhalt (Einlieferungsbeleg, Fotos, Rechnung etc.) sammeln. Da die Paketdienset häufig nicht zahlen wollen, musst du dann deine Ansprüche mit hilfe eines Anwalts durchsetzen.

Wenn der Wert der Sendung über 500€ liegt, das Paket aber nur bis 500€ versichert ist, zahlt z.B. DHL aufgrund der Unterversicherung sowieso nichts.

nicht ganz richtig: Wenn der Wert darüber liegt, zahlen Sie nur 500,-

@Highlands

Ja, da muss ich meine Antwort präzisieren: Wenn es sich um Valoren handelt, zahlt DHL bei Unterversicherung nichts.

Ansonsten eben nur max. 500€.

Das ist ja kurios, dass die dann garnix mehr zahlen, nicht mal die 500€, wenn der Wert über 500€ ist bei Valoren, verstehe die Logik dahinter nicht, aber hier auf dem ersten Bild steht es auch: https://www.paketda.de/verschicken/geld-schmuck-wertpaket.html

Wenn es sich um einen Kauf oder Verkauf handelt, legt man die Rechnung vor bei der DHL. Handelt es sich um etwas anderes, müssen die glauben, was Du angibst. Aber wehe Dir, wenn sich das Paket dann doch noch einfindet und da ist etwas viel Minderwertigeres als angegeben drin. Dann musst Du mit einer Betrugsanzeige rechnen.