Die Polizei fährt auf mein Grundstück, führt ein Verkehrskontrolle durch und Verwarnt mich ?
ich fuhr einige Meter, rund 500 Meter bis zu meinen Grundstück kurz vorher setzten sich eine Streife hinter mich.(2 Autos dazwischen), da ich ohne Gurt fuhr viel ich ihnen natürlich auf. ich biege auf mein Grundstück ein (Umzäunt Tor offen jedoch deutlich sichtbar abgegrenzt von der Straße) die Beamten fuhren auch auf mein Grundstück und führten eine Verkehrskontrolle durch, keine Problem für mich wusste weshalb. Da mir dies bewusst war was ich falsch gemacht hatte, jedoch waren die Polizisten auf Geld aus, und verwarnten mich. Ist dies zulässig? Kein schwerer Delikt eine Ordnungswidrigkeit. Könnte ich das Geld zurück fordern?
5 Antworten
Das Geld zurückfordern nein, nach § 56, Absatz 1 OWiG kann die Verwaltungsbehörde, hier Polizei, einen verwarnen, entweder ohne Verwarnungsgeld oder mit Verwarnungsgeld und das beträgt zwischen 5 und 55 Euro und ist damit auch zulässig.
Können kannst Du alles und viel, aber in diesem Falle wirst Du den "Kürzeren" ziehen. Müsstest ja einen Anwalt nehmen, der kostet Dir Geld, wird Dir aber gleich von weiteren Schritten abraten!!!
Du bist im öffentlichen Verkehrsraum ohne Gurt gefahren und dafür bist du verwarnt worden.
Alles in Ordnung.
Nein. Du bist auf einer öffentlichen Straßße gefahren und warst nicht angeschnallt. Du kannst den Polizisten verbieten dein Grundstück zu betreten, aber was nützt es dir ? Dann bringt eben der Briefträger den Strafzettel.
Hallo fragesteller027,
wer im Öffentlichen Straßenverkehr ohne angelegten Sicherheitsgurt fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen § 21a StVO.
Stellen Polizeibeamte eine Ordnungswidrigkeit fest, dürfen sie die Identität der Person die den Verstoß begangen hat feststellen. Die Möglichkeit der Identitätsfeststellung hört aber nicht auf, wenn man den öffentlichen Straßenverkehr verlassen hat, sondern die Polizei kann die Maßnahme der Identitätsfeststellung logischerweise auch bei Dir auf Deinem Grundstück durchführen.
Hättest Du übrigens nicht gleich vor Ort gezahlt, hatte man Dir laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid zugestellt:
Tatbestandsnummer: 121172
Tatvorwurf: Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 100 BKat
Verwarnungsgeld: 30,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Übrigens, hat man ein Verwarnungsgeld erst einmal bezahlt (und dabei spielt es keine Rolle, ob man das Verwarnungsgeld vor Ort in Bar bezahlt oder nach Erhalt des Bußgeldbescheides überwiesen hat), ist eine Rückforderung ausgeschlossen.
Wenn man nicht zahlen will, muss man bereits vor der Zahlung den Rechtsweg einschlagen, denn nach Zahlung ist der Verwaltungsakt rechtskräftig und gegen einen Rechtskräftigen Verwaltungsakt kann man nichts mehr machen. Aber meist bringt das Vorgehen sowieso nichts, denn hat man einen Verstoß begangen, muss man damit rechnen, dass die rechtlichen Schritte nichts bringen, aber zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro kosten würden. In Deinem Fall, hattest Du dann nicht nur 30,00 Euro gezahlt, sondern sogar 58,50 Euro.
Schöne Grüße
TheGrow