Die neue Wohnung hat keinen Kabelanschluss. Rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung?

10 Antworten

Ich verstehe die Frage so, dass er der Fragesteller fragt, ob er seinen Kabelanschluss kündigen kann und nicht die Wohnung. Kabelanschluss kann er kündigen, wenn KabelDeutschland keine Leitung bereit stellt.

Hmm... Stimmt, würde mehr Sinn machen. Wieso kann man Fragen eigtl nicht eindeutig stellen?

Das ist kein Kündigungsgrund. Millionen Wohnungen haben kein Kabelanschluss. Sie haben sich doch vor Vertragsabschluss die Wohnung sicher angesehen und informiert ? Natürlich können Sie auch kündigen. Frist beträgt 3 Monate.

aaahhh...jetzt hab ich dich verstanden.du hast einen vertrag mit einem kabelanbieter und die neue wohnung hat keinen anschluß?? das musst du deinem kabelanbieter mitteilen.entweder sie akzeptieren die kündigung unter diesen umständen,oder der vertrag wird zurückgestellt bis dir wieder ein anschluß zur verfügung steht.

Nein, Du musst die Frist einhalten. Wenn Dir der Anschluss wichtog ist, hättest Du Dich vorher erkundigen müssen. Er wurde Dir ja auch nicht zugesichert.

Solange nichts fehlt, was dir im Mietvertrag ausdrücklich zugesichert wurde, musst du dich an die fristen halten

selbst, wenn der kabelanschluss zugesichert wäre, würde diese nicht eine fristlose kündigung rechtfertigen!