Die Kindesmutter erschwert den Umgang. Welche Modelle zum Umgang gibt es?

2 Antworten

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hier wird es zeit, dass dein mann sich auf die hinterbeine stellt. weder hat die km zu bestimmen wo die kinder in der umgangszeit sind, noch hat sie die umstände zu bestimmen.

er sollte ganz zügig ein gespräch beim jugendamt einberufen und dort klar machen, dass umgänge von jetzt ab regelmäßig erfolgen werden und zwar alle 14 tage. sie gibt keine vorgaben mehr und die we werden erfolgen von fr-so für beide kinder.

normaler umgang sollte seitens des kv durchgesetzt werden wenn möglich wie folgt:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung

- jedes zweite we von fr-so

- hälftige ferien und feiertage

- 3 Wochen sommeruralub

das sollte er in einer umgangsvereinbarung vorbereitet mitbringen in zweifacher form und diesen umfang von ihr verlangen, natürlich auch realistisch an seinem arbeitspensum ausgerichtet. sollte sie darauf nicht eingehen und auf irgendwelche ausflüchte eingehen, dann ist ihr klar zu machen, dass umgang dem kindeswohl entspricht und wichtig für die vater-kind-bindung ist.

er sollte die km nicht beschimpfen, nicht beleidigen, keine vorwürfe machen und ganz sachlich und klar bleiben in seinen ausführungen. das ist unglaublich wichtig und auch natürlich unglaublich schwer. sollte sie auf diese dinge nicht eingehen und weiterhin umgang erschweren und boykottieren, sollte kv im eilfverfahren umgang einklagen. wichtig dabei sind androhung von strafen wie ordnungsgeld, ersatzweise haft u. androhung das sorgerecht zu entziehen.

die kommunikation über email würde ich einstellen. ganz klar schreiben: der umgang wird in zukunft wie folgt erfolgen:

umfang siehe oben

der umgang wird umgesetzt ab kw xy. sollten keine änderungswünsche vorgetragen werden gilt umgnag ab dato (+7tage) als vereinbart.

keine reaktionen mehr auf sms und auf postverkehr umsteigen. weiterhin sollte der kv sich schon mal umschauen nach einem guten familienrechtler.

Da müßt ihr gerichtlich etwas verbindlich festlegen lassen und die Sache mit einem Ordnungsgeld zu bewehren.

Anders kann man die Mutter nicht verpflichten, sich an etwas zu halten.