Die Erstellungskosten für die Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen?
Hallo,
ich bin Mieter. Mein Vermieter (VM) läßt die Nebenkostenabrechnung durch die Fa. techem erstellen. Techem veranschlagt für die Erstellung separate Gebühren (Heizung; Wasser usw.) Zudem veranschlagt techem, für die Verbrauchserfassungsgeräte (Wärmezähler, Wasseruhren usw.) sogenannte Wartungskosten.
Meine Fragen:
Kann ich die Erstellungskosten und die Wartungskosten von der Steuer absetzen? Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar. Eure dreizehnteMiete
4 Antworten
Zurst einmal sind diese Kosten Bewirtschaftungskosten, die der VM von der Steuer absetzen kann.
Der Mieter kann diese Kosten nur absetzen, wenn er die Räume gewerblich nutzt und das Gewerbe angemeldet ist.
Als Privatperson hast Du keine Chance, diese Kosten beim Finanzamt anerkannt zu erhalten.
Die Kosten für die Abrechnung sind in Deinem Fall deshalb erlaubt, weil gleichzeitig Kaltwasser abgerechnet wird.
Für die Heizung werden diese Kosten nicht berechnet.
Die Wartung der Wärmemesszähler, Kalt- und Warmwasserzähler umfasst den Austausch ( meist statt der vorgeschriebenen Eichung ) oder es ist unter dieser Ruprik auch die Miete dieser Geräte enthalten.
Deine Wohnkosten sind dein Privatvergnügen. Was soll denn der Fiskus damit zu tun haben? Wenn du Handwerkerrechnungen hast, kannst du den Arbeitslohn einreichen. Dafür brauchst du dann getrennte Rechnungen für Lohn und Material
Frag einfach deinen Steuerberater vorsichtshalber nach es gibt auf jedefall etwas in der Nebenkostensache etwas . Was genau sagt Dir dein Stuereberater .
Mit welcher Begründung willst du denn was absetzen???