Die Anwohner müssen die Kosten für einen öffentlichen Parkplatz tragen?

5 Antworten

Ja das kann durchaus sein!

ja das ist zulässig, bei uns müssen die anwohner den kompletten preis für neue bürgersteige und kanalisation in der straße zahlen:))

dexterle 
Fragesteller
 27.04.2013, 13:15

das schon, aber das dieser kleine Parkplatz dann insgesamt Kosten für etwa 100.000 Euro beansprucht? V.a. weil dieser Grund nicht große Veränderungen brauchte...

NLmieter  27.04.2013, 13:27
@dexterle

Das ist egal, denn das ist leider zulässig

Ja nach Satzung können die Anwohner an den Kosten für die Errichtung/ Erneuerung einer Strasse vor ihrem Grundstück beteiligt werden. Ob das auch für einen solchen Parkplatz gilt, muss dann auch in der Satzung stehen. Bebauungspläne für die Gemeinde (auch Strassenbaumaßnahmen, Abwasseranschlußmaßnahmen, etc.) sind in aller Regel öffentlich ausgelegt , da muss die Gemeinde also nicht jeden um Zustimmung fragen. Mal sollte sich als Bürger schon dafür interessieren, was die Gemeinde so plant, sonst wird man als Bürger/Eigentümer unabgenehm überrascht.

Dann wird das so im Bebauungsplan des betreffenden Gebietes drin stehen. Wer diese Bedingung nicht akzeptiert bekommt dort eben keine Baugenehmigung. Entsprechend den Wohneinheiten muss auch öffentlicher Parkraum geschaffen werden. Die Anwohner verlangen von der Kommune ja auch Parkplätze. Die Umlage der Kosten auf die Anlieger ist durchaus nicht ungewöhnlich.

Die etwaigen Kosten für ein durchschnittliches Haus würden etwa 10.000 - 15.000 Euro betragen.

nie und nimmer,hier waren bei strassenerneuerung mit 2 stellplätzen ca. 1000€ berechnet worden.