Dialog mit dem Vermieter?

7 Antworten

die frage ist, wer formal von den beiden der erbe des hauses und damit der rechtsnachfolger deiner verstorbenen vermieterin ist. nur diese person ist befugt, verbindliche angaben zu machen, regeln oder erlaubnisse zu erteilen.

Mündliche Aussagen sind immer so eine Sache. Man kann sie nicht nachweisen. Miete diese Laube als Stellplatz mit einem Mietvertrag, wenn das möglich ist und es wird keine Probleme geben.

Ein Anrecht auf eine Garage hast du natürlich nicht. es sei denn, die wäre im mietvertrag integriert.

Du verwechselst da ein wenig was: du schreibst: wir haben einen Riesengarten, 2 Garagen und eine Laube und dann hat der Sohn sich das gekrallt, und ihr habt nix gesagt. Aber du bist doch nur Mieter, und damit hast du erstmal nichts, bzw.

nur das was in deinem Mietvertrag steht. Wenn die Garage mit drinnen ist, gehört die zur Wohnung. Wenn die Garage separat drinnen ist, hätte die schriftlich gekündigt werden müssen.

Wenn da nur die Wohnung vermietet ist, dann musst du das Motorrad wegstellen. Maßgebend für diese Anweisung ist der Eigentümer des Hauses. Wenn nur die Nichte das Haus verwaltet, muss auch sie sich nach dem Eigentümer richten und dir sagen, dass du da leider nicht mehr parken kannst.

Da musst du auch nicht sauer sein oder sowas. Jedenfalls ist das Ganze ganz sicher kein Kündigungsgrund für die Wohnung.

Bitte dokumentiere ab sofort alles schriftlich, und lasse dir alle Vereinbarungen schriftlich geben.


Ich weiß jetzt nicht, ob ich schon zu spät bin mit meiner Antwort oder ob du schon genug Hilfe bekommen hast.

Mich würde zunächst mal interessieren, wer denn nun als Erbe Rechtsnachfolger ist? Wem gehört das Haus jetzt? Dem Sohn allein oder hat er das Erbe ausgeschlagen? Das ging aus deiner Beschreibung nicht hervor. Du hast nur von Personen gesprochen, die das Haus verwalten, aber nicht wer Eigentümer ist.

die enkeltöchter übernehmen das Haus so wie ich es gehört habe

@chri7a

Okay. So solltest du dich an diese neuen Eigentümer halten. Nur die haben dann was zu sagen, solange sie nicht jemand mit der Verwaltung beauftragen. Bis dahin alles schriftlich festhalten. Gerade wenn mehrere vertretungsweise was machen, kann es sonst zu Komplikationen kommen.

Hier gibt es mehrere Dinge zu klären und zu beachten.

1. Wer ist jetzt dein Vermieter (Erbe)?! Keiner der zwei dir bekannten Personen muss unbedingt dazu gehören. Das solltest du also schriftlich mitgeteilt bzw. bewiesen bekommen. Wohin und an wen zahlst du die Miete?

2. Wer ist offiziell im Namen der/des Vermieter(s) damit beauftragt sich um die Immobilie zu kümmern?!

3. Was hast du genau angemietet und für was bezahlst du? denn nur das ist dir erlaubt zu benutzen.

Erst wenn du das alles zweifelsfrei weißt, kannst du "sichere" Absprachen treffen. Diese sind dann nur anfechtbar, wenn du nichts schriftlich geklärt (Miethöhe, Mietdauer, Kündigungsgrund und -frist etc.) hast. Ist es nur mündlich, kann es heute so und morgen so sein. Also klären und dann fragen.