DHL versicherter Versand - Paket verloren. Wer erhält den Erstattungsbetrag?
Hallo zusammen,
ich habe vor 1,5 Wochen ein iPad über Ebay verkauft, Preis 375 EUR. Er hat per Paypal bezahlt und es wurde von mir wie vereinbart per versichertem Paket (inkludierte Versicherung bis 500 EUR) per DHL versendet, Versendungsbeleg ist vorhanden. Seit 1,5 Wochen steht der elektronisch abrufbare Status auf "eingeliefert in der Filiale". Einen Nachforschungsantrag habe ich gestellt, es gibt eine Vorgangsnummer.
Da das Gerät noch originalverpackt und mit Schutzbrief war (ich habe es vor 2 Monaten gewonnen), soll ich den Wiederverkaufswert bei der Versicherung angeben. Der Käufer glaubt nun, das komplette Geld was ich von der DHL-Versicherung bekomme (nur ich kann den Antrag auf Nachforschung stellen), stehe ihm zu. Das wären bei Anrechnung des Wiederbeschaffungswertes über 500 EUR, obwohl er mir ja nur 375 EUR bezahlt hat.
Klar kriegt er von mir 375 EUR zurück, sobald die Sache mit DHL geklärt ist (nicht dass das Paket später doch noch ankommt...). Vermutlich beruft er sich darauf, dass das Transportrisiko beim Empfänger liegt, das steht zumindest auf der Seite von Ebay. Aber mehr als die 375 EUR stehen ihm von mir doch nicht zu, was meinen Sie?
Danke schonmal für Ihre Einschätzungen.
7 Antworten
Es ist Weihnachtszeit (gewesen) da kann es durchaus zu Verzögerungen bei der Post/DHL kommen. Möglich also dass das Paket nächstes Jahr noch den Empfänger erreicht. Ansonsten versucht euch doch zu einigen jeder die Hälfte von den 125 Euro und gut.
Meine Laienansicht: Da du deinen Teil des Vertrages (die Lieferung des iPads) unverschuldet nicht mehr erfüllen kannst ("Unmöglichkeit"), wird dieser rückabgewickelt. Sprich, der Käufer bekommt sein Geld zurück, aber eben nur dieses. Dass die Versicherung dir mehr zahlt, sollte hier irrelevant sein.
Siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__326.html
Ja, aber weder hat der Schuldner einen Ersatz, den er liefern könnte (es wurde genau das iPad verkauft, er/sie ist kein Händler), noch kann hier Schadensersatz gefordert werden, da dafür eine schuldhafte Verletzung erforderlich ist.
Fordert das der Paragraph ? Nein. Nur die Unmöglichkeit und die ist gegeben.
Der Käufer hat maximal Anspruch auf den von ihm gezahlten Kaufpreis.
du musst nur den Kaufpreis erstatten ....
Entgegen der hier vertretenen Ansichten steht dem Käufer hier der volle Betrag zu, nämlich die 500€.
Steht im Gesetz …
OK aber da steht nicht ausdrücklich dass es der volle Betrag sein muss...
Doch, genau das steht dort. Der ganze Anspruch.
Hallo nochmal. Sind Sie Jurist? Aus meiner Sicht steht das nicht eindeutig da.
Ich habe zumindest einen BGB-Kommentar neben mir stehen. Das isteindeutig.
Soweit so gut aber:
https://dejure.org/gesetze/BGB/285.html