DHL Paket unauffindbar zugestellt (Ebay-Kauf von privat) - Erstattung?

8 Antworten

Ich fuhr früher TNT und wir durften nur mit einer schriftlichen Bestätigung vom Empfänger ein Paket deponieren oder einer anderen Person (Nachbar) aushändigen.

Es brauchte einfach die korrekte Unterschrift, bei nicht einhalten, hätte der Verlust der Chauffeur den Verlust ausgleichen müssen. Also klar zuerst TNT.

Wie das bei DHL geregelt ist, weiss ich nicht....wobei dies dann einen unseriösen Geschmack hinterlässt und für Aerger sorgt. Falls DHL nicht reagieren sollte, würde ich die Story dem Kassensturz zukommen lassen.

Das ist eine Warentest und Konsumentenschutz Sendung in der Schweiz, so etwas gibt es bestimmt auch in Deutschland oder Oesterreich.

Denn bestimmt bist du nicht der einzige unzufriedene Kunde. Viel Glück

TNT darf nicht einfach so beim Nachbarn zustellen?
Macht es ja auch nicht unbedingt leichter für Kunde und Fahrer.

@Kamikaze2001

Natürlich nicht aber es beugt Missbrauch vor. Wenn der Kunde nicht zu Hause ist füllt man einen Zettel aus, damit der Kunde eben zustimmt dass man es deponieren darf, er es direkt in der Umschlagshalle abholt oder er vermerkt wann jemand zu Hause ist.

Die Meisten wählten den Briefkasten oder ihren Arbeitsplatz, allerdings hatten wir wenig private Kunden sondern belieferten vor allem Firmen.

Da wir vor allem Elektronik lieferten, konnten sie es so wieso kaum erwarten und darum klappte das in höchstens zwei Tagen.

Wenn ich hier so manche Antwort lesen, kann ich nur den Kopf schütteln.

DHL wird nicht zahlen, auch wenn DHL den Schaden ersetzen müsste.

Das Paket ist bis 500 Euro versichert. Mit Zusatzversicherung auch höher.

Freiwillig zahlt DHL solch einen Schaden meistens nicht. Da müsste schon Klage in Bonn gegen das Unternehmen eingereicht werden.

Doch selbst dann hat man schlechte Karten. Zum einen wird in der Regel der Inhalt des Paketes bestritten und schon wird es schwer diesen überhaupt nachzuweisen.

Ferner wird der Zusteller als Zeuge geladen werden und der wird sich entweder nicht mehr erinnern können oder er teilt mit, das die Zustellung ordnungsgemäß erfolgte.

Ergo, man kann sich die Klage, den Aufwand und die damit verbundenen nicht unerheblichen Kosten meistens sparen. Leider spreche ich hier aus leidvoller Erfahrung.

Da es ein Privatverkauf war, haftet der Verkäufer in der Regel nicht mehr für die Sendung wenn er diese ordnungsgem. dem Versandunternehmen übergeben hat. Da sehe ich insgesamt wenig Chancen hier sein Geld zurück zu bekommen.

Ich würde ggf. Strafanzeige gegen unbekannt stellen, möglichweise reagiert dann DHL oder die Polizei findet etwas über den Verbleib heraus.

Stimmt so nicht ganz. Es ist sicherlich oftmals schwierig den Warenwert ersetzt zu bekommen, das liegt dann aber oftmals am Mangel an Nachweisen.
Es ist aber keine Klage dafür nötig, die Pflicht den Schaden zu ersetzen ergibt sich aber schon aus den eigenen AGB, dem BGB und dem HGB.

Aus eigener Erfahrung, ob privat oder beruflich, weiß ich das es zeitintensiv sein kann, dennoch problemlos funktioniert.

@Kamikaze2001

Problemlos funktioniert dies leider nicht immer, besonderns nicht wenn eine Zustellung erfolgt sein soll.

Nicht nur das ich selbst damit Erfahrungen sammeln musste. Sondern mir schon mehrere Anwälte berichteten, das es dort erheblichen widerstand gibt.

@rbeier

Macht jeder andere Erfahrungen, liegt an der Gegend, dem dafür verantwortlichen Fahrer, dem HUB und auch der eigentlichen Firma.
Generell kann ich aber sagen das DHL immer am besten auf Reklamationen reagiert hat, dpd war mit am schlimmsten. Bei den reinen B2B-Kurieren wie tnt oder UPS lief es mit am besten.

Dem DHL Servis sollte es doch möglich sein, wer, wo das Paket mit Unterschrift abgegeben hat.

Ein Paket ist versichert, ein Päckchen nicht. Zumindest bei DHL.

Das Problem ist das bei einem Privatkauf du als Käufer das Versandrisiko trägst. Andersrum ist es aber so das nur der Absender einen Nachforschungsauftrag erteilen kann. Du als Empfänger kannst lediglich eine Art "Vermisstenanzeige" machen...komm gerade nicht auf den Namen.
Jedenfalls muss der Absender den Auftrag erteilen.

Dann wird "gesucht" und nach 4-6 Wochen gibt es dann die Meldung das nix gefunden wurde, dann geht es darum zu beweisen welchen Wert das Paket hatte.

Woher soll DHL wissen, ob dort tatsächlich ein Handy drin war. Wenn man so etwas bestellt oder versendet, muss man sich schon darum kümmern, dass der Versand MIT Versicherung erfolgt.

@DerHans

Mein lieber Hans...
Ein Paket bei DHL ist IMMER versichert, mindestens mit 500 Euro! Nur Päckchen sind es nicht..

Und wenn es einen Zustellnachweis gibt (Nachbarn) dann war es auch ein versichertes Paket, Päckchen werden nicht erfasst...

Ja, der Versender hat die Nachforschung zweimal beauftragt (mit dem Ergebnis, das Paket sei doch zugestellt worden), ich hatte auch die "Vermisstenanzeige" mehrfach gestartet ... Die vom Zusteller genannte Adresse und "Annehmer-Unterschrift" ist totaler Quatsch, reine Fantasie. DHL entschuldigt sich, und kann sich auch keinen Reim auf die angebliche Zustelladresse machen. Von einer Entschuldigung krieg ich aber das Geld nicht wieder...

Kann die Suche nach dem Paket tatsächlich 4-6 Wochen dauern? Ich dachte, nur ein paar Werktage? Gibt DHL mir oder dem Versender dann Bescheid? Kundenservice vertröstet natürlich nur...

@neugierig92

Die Suche dauert natürlich keine 4-6 Wochen. Meist wird ja nicht mal gesucht... Das sind halt deren internen Richtlinien die so auch irgendwo in den AGB stehen das die bei Verlust eben diese Zeit haben.

In deinem Fall ist das zwar eigentlich anders, eben weil das Paket ja nicht verloren/unauffindbar ist, sondern es wurde ja irgendwo abgeliefert. Aber ob die dann da kulanter sind oder sich trotzdem auf ihre Fristen berufen, keine Ahnung...

DHL wäre in dem Fall zumindest mal verpflichtet dir die Zustellung irgendwie plausibel zu erklären. Wenn das Paket beim Nachbarn Huber in der Hausnummer 12 abgegeben wurde, es dort keinen Huber gibt, dann hat ja deren Zusteller schon mal einen Fehler gemacht.
Dazu kommt auch das der Zusteller nicht irgendwo ein Paket abgeben darf, was Nachbarschaft heißt wird auch in deren AGB geregelt, glaub bei dpd sind es 50m.
Aber gibt es den Nachbar nicht, dann hättest Ersatzansprüche gegen den Zusteller bzw. eben DHL als dessen Arbeitgeber.

Die Info über den Ausgang der Suche erhalten eigentlich beide glaub ich...

Das Transportrisiko trägt übrigens der Verkäufer.

@hyfi01

Falsch!
Nicht bei Privatverkäufen, da trägt der Käufer das Versandrisiko.

Zunächst bei Ebay einen "Fall" eröffnen! Das Paket ist natürlich versichert. Die Abgabe beim Nachbarn entlastet die Post nur, wenn Du dem mal pauschal zugestimmt hast. Die Post soll Dir den Beleg in Kopie übermitteln. Dem Absender gegenüber würde ich darauf bestehen, dass das Paket nicht ankam. Sollen die sich darum kümmern, wo es geblieben ist und Ersatz schicken. Aber am aussagefähigsten wäre natürlich der Zustellungsbeleg von DHL. Darauf ist ja ersichtlich, wer das Paket angenommen hat.

Ersatz macht ja bei einem privat gekauften, gebrauchten Smartphone keinen Sinn. Die Post hat einfach großartigen Mist gebaut und soll zahlen ... Hilft das Eröffnen eines Falls bei Ebay auch, wenn DHL es verbockt hat und zahlen soll? DHL darf beim Nachbarn abgeben, aber unsere Nachbarn haben nix erhalten.

@neugierig92

Dann muss die DHL den Beleg rausrücken, mit der Unterschrift des Nachbarn. Kann sie das nicht, ist sie nach meiner Auffassung zum Schadenersatz verpflichtet. Ansonsten wäre ggf. auch der Nachbar haftbar, wenn er es tatsächlich angenommen hat. Aber auch hier: Der Beleg muss her!