Deutschland, Vermummungsverbot - Religionsfreiheit?

9 Antworten

Das Vermummungsverbot bezieht sich auf Demonstrationen...

Das Verbot gilt nur bei Demonstrationen. Nach dem Versammlungsrecht ist eine Vermummung verboten, wenn die Gefahr einer Straftat besteht. "Mit verschleierten Frauen hatten wir noch keine Probleme", sagt Polizeisprecher Holger Vehren. Im Grunde darf jeder öffentlich so herumlaufen, wie es ihm gefällt - es sei denn, die Polizei erhält Beschwerden, wenn sich z.B. jemand nackt zeigt.
- Darf man verschleiert Auto fahren? Ja, außer wenn der Schleier die Sicht beeinträchtigt. Bei einer Verkehrskontrolle, bei der es um die "zwingende Feststellung der Identität" geht, weil eine Straftat vermutet wird, kann der Beamte auf eine Entschleierung bestehen. "Bei einer normalen Verkehrskontrolle liegt das im Ermessen des Beamten", sagt Vehren.

http://www.mopo.de/news/islam-gilt-hier-das-vermummungsverbot-,5066732,5122172.html

Halbwissen?

Das Vermummungsverbot untersagt den Teilnehmern von Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken


Ach jau stimmt ja, hab ich total vergessen, ups :)

Das hat weniger mit einer Burka oder einem Kopftuch zu tun, daher gibt es soweit keinen Konflikt an dieser Stelle:
Das Vermummungsverbot untersagt den Teilnehmern von Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern, beispielsweise Sturmhauben.

Ziel des Vermummungsverbotes ist es, eine Verfolgung von während einer Demonstration begangenen Straftaten zu erleichtern. Um dies mittels Gesichtserkennung zu ermöglichen, dürfen polizeiliche Video- und Fotografentrupps von Personen, von denen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen, Bildaufnahmen machen. Eine Vermummung würde eine Idenifizierung erschweren oder unmöglich machen.

Das Vermummungsverbot gilt nur bei Demonstrationen, damit Straftäter sich nicht vor einer Strafverfolgung schützen können.

Daher ist die Frage schon per se falsch, da es jeder Frau in Deutschland gestattet ist, sich zu vermummen, wenn sie das für richtig erachtet.