Deutsches Mietrecht: Umzug ins Ausland = Wichtiger Grund f. außerordentliche Kündigung?

8 Antworten

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Nein, auf keinen Fall.

Als Mieter hast Du doch eh nur eine dreimonatige Kündigungsfrist. Der Umzug ins Ausland wird wohl kaum so spontan stattfinden.

Ach so: befristeter Mietvertrag...

Ein Befristung im Mietvertrag ist eh nur in besonderen Fällen rechtsgültig. Da solltest Du noch mal genauer draufschauen, ob Dein Befristungsgrund überhaupt "gilt".

Oder ist es ein Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum? Da gelten dann Umzüge aus beruflichen Gründen als Grund für eine außerordentliche Kündigung - so weit ich das im Kopf habe.

Nicht bei befristeten Mietverträgen. Da ist eine "normale" Kündigung oftmals ausgeschlossen.

@ErsterSchnee

ErsterSchnne - ist mir nachträglich aufgefallen, habe daher meine Antwort noch mal ergänzt.

In der Tat gelten bei zu Recht befristeten Mietverträgen noch mal andere Spielregeln. Bevor ich da in einen Rechtsstreit rennen würde, würde ich es erst mal mit Gesprächen und Kompromissen versuchen. Rechtlich gibt es dann - so weit ich es im Kopf habe - u.U. einen Anspruch auf die Möglichkeit der Untervermietung.

Wenn Du etwas derartiges vorhast, dann versuche Dich mit dem Vermieter zu einigen.

Der hat in jedem Falle Anspruch auf die Miete bis zum Kündigungstermin oder bis zum Tag einer Neuvermietung, falls diese vor dem Kündigungstermin erfolgt.

Da kannst, du wahrscheinlich nur auf Kulanz des Vermieters hoffen und versuchen einen Ersatzmieter zu finden. Vielleicht kannst du auch für die Dauer des Auslandaufenthalts untervermieten.

Bei Umzug nur wenn er arbeitsbedingt ist, dabei ist es egal ob Deutschland oder sonst wo.

Nein, ist er nicht.