deutscher staatsbürger werden durch heirat

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Grundsätzlich: Jeder Mensch kann die Einbürgerung beantragen.

Für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger gilt üblicherweise, dass der Ehepartner seit 3 Jahren in Deutschland gelebt haben muss und die Ehe seit 2 Jahren besteht. Nach dem Gesetz "soll" die Einbürgerung von Ehegatten durchgeführt werden, d.h. es besteht kein Rechtsanspruch. Im Gesetz werden die genannten zeitlichen Anforderungen nicht genannt. Es wird aber gefordert, dass der einzubürgernde Ehegatte sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnet. Als Zeichen dafür werden anscheinend diese Aufenthalts- und Ehezeiten gewertet.