Deutscher Inkassodienst EOS Falle?

4 Antworten

Inkassounternehmen lasse ich grundsätzlich links liegen. Wer meint er habe eine korrekte, durchsetzbare Forderung gegen mich kann mich verklagen und versuchen den Richter zu überzeugen.

Auch auf gerichtliche Mahnbescheide reagiere ich immer sehr zügig. Einmal im Jahr bekomme ich im Schnitt einen. Noch nie kam es nach Widerspruch zur Klage.

aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, so lange es nur Drohungen oder Ähnliches sind, könnt ihr das einfach ignorieren. Aber, und das ist ganz wichtig!, sobald ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt, müsst ihr sofort darauf reagieren. Schreibt denen, dass deine Oma überhaupt kein Internet hat und auch gar keine Ahnung hat, um was für Firmen es sich handelt und dementsprechend auch keinerlei Bestellungen gemacht haben kann.

Ich bekam 16 Jahre(!) nach meinem Auszug bei meinem Ex-Mann einen Mahnbescheid vom Amtsgericht, dass ich etwas bestellt  und bisher nicht bezahlt hätte. Ich antwortete, dass ich bereits seit vielen Jahren nicht mehr dort wohne und seit meiner neuen Heirat auch einen ganz anderen Namen trage. Ich habe nie wieder etwas davon gehört.

Google mal den Namen der Firma, bei der deine Oma was bestellt haben soll. Oft sind die bewußten Firmen und das Inkasso-Unternehmen unter  gleicher Adresse zu finden. Was'n Zufall!?  :-)

Wie hier schon steht einmalig und überdeutlich das ganze zurück weisen.

Dazu würde ich mit sämtlichen Briefen zur Polizei gehen. Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des Betruges gegen Unbekannt. Ich würde vermuten, dass da jemand Unbekanntes mit dem Namen und der Adresse deiner Oma Unfug treibt, Sachen bestellt und nicht bezahlt usw.

Dann abwarten. Wie hier schon steht: Wichtig sind wirklich nur Briefe eines Gerichtes. Inkassobriefe sind im Prinzip nur bedruckte Grillanzünder. Mache deiner Oma das klar.

Sehr geehrtes Inkasso 

Zwecks uberprufung bitte ich um Vorlage folgender unterlagen :

Rechnungskopie .auftragsbestaetigung. zustellnachweis der angeblich verschicken Ware (die Unterschrift beim Post bzw paketzusteller) legitimationsnachweis gem BGB 174 bzw BGB 410.Bis zum Erhalt der von mir angeforderten unterlagen mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Mit der Kontaktaufnahme per Telefon und Außendienst bin ich nicht einverstanden. 

Dann abwarten. 

Schriftlich machen natürlich