Deutsche Wohnen Hundehaltung?

4 Antworten

Ich bezweifle, dass dies so möglich ist. Wenn in der entsprechenden Verordnung in Berlin der Hund kein Listenhund ist, dann ist das eben so. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Deutsche Wohnen da eigenständig irgendwelche Hunde auf die Verbotsliste setzen können. Dazu kommt noch, dass erst mal geklärt werden muss, ob der Flyer Teil des Mietvertrages ist. Ein Flyer ersetzt m.E. keinen § im Mietvertrag.

Würde mit dem Vertrag einen Anwalt aufsuchen, damit ihr auf der richtigen Seite seit. Bezüglich der Deutschen Wohnen aber erst mal die Füße still halten.. 

Ja man kann dir die Haltung verbieten, wenn auf der Liste der Deutsche Wohnung diese Rasse aufgeführt wird. Rechtskräftig ist das was der Vermieter in dem Fall vorgibt /bzw. die vermietende Gesellschaft.

Sie haben das Recht Dir vorzuschreiben welchen Hund Du halten darfst und welchen nicht.

die können entscheiden welche hunde mit in die wohnung kommen und das ist ja das entscheidene....ich habe auch so eine regelung im mietvertrag meiner mieter

Sie sind offensichtlich Vermieter. Falls im Mietvertrag ausdrücklich Kampfhund steht, können Sie dann willkürlich entscheiden welche Rassen für Sie als Kampfhund gelten? z.B. Sie mögen keine Dalmatiner, also dürfen die nicht in die Wohnung. Würde mich über eine Antwort freuen.

@Dimchic

Genau so ist es. Der Vermieter kann auf seine Liste jede Rasse setzten die er will.

Da er der Eigentümer ist kann er das auch vorgeben.

@Dimchic

nein, ich entscheide wenn ich den hund gesehen habe ..ich habe 4 eigene + 1 pflegehund und dann muss, weil alles bei uns offen ist, der "Miethund" passen...und wenn das z bsp. ein kleiner bockiger dackel ist der nur kläfft geht das eben nicht..im gegenzug kann aber auch ein sozialisierter pittbull hier gerne einzeihen...zur zeit lebt in der wohnung ein staff-mix...ich denke man muss sich einfach selber ein bild machen wenn man ein bisschen ahnung von hunden hat