Deutsche Staatsangehörigkeit nach 20 Jahren in Deutschland beantragen
Hallo !
Ich stelle hier erstmal die Situation dar, um die Frage danach richtig zu formulieren.
Meine Mutter (40) ist Ukrainerin und ist vor zwanzig Jahren aus Liebe meinem Vater nach Deutschland nachgereist. Sie wollte aber zur damaligen Zeit ihre Staatsangehörigkeit behalten, hat aber eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bekommen. Nach einem Jahr kam ich zu Welt und neun Jahre später mein Bruder. Wir haben selbstverständlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Meine Mutter kann jetzt zwar nicht ganz fehlerfrei deutsch, aber man versteht sie. Sie arbeitet auch ganz normal, zwar ohne Ausbildung oder sonstiges, aber hängt nicht von finanziellen Mitteln vom Staat ab.
Da sie jetzt aber die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen will aufgrund interner Familienprobleme und unsicher ist, was sie jetzt genau tun muss und wie teuer das ganze wird, ist meine Frage was meine Mutter jetzt genau dafür brauch. Gibt es für sie eine ganz andere Regelung, weil sie hier schon so lange wohnt und arbeitet oder was muss meine Mutter genau tun? Es ist für uns sehr wichtig, dieses schnell in Gang zu bringen, aber wir wollten uns vorher mal hier informieren.
Ich würde mich sehr über eine ernsthafte und schnelle Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße
3 Antworten
Der Antrag geht glatt durch. Die Aufenthaltszeit spielt für die Einbürgerung keine Rolle. Als Ehefrau eines Deutschen hätte sie sich nach heutiger Praxis schon 3 Jahre nach der Eheschließung einbürgern lassen können. Ohne Ehe geht das nach 8 Jahren. Hier gibt es also kein Problem.
Nach dem, was Du schreibst, gibt es überhaupt kein Problem. Sie soll also zum Ausländeramt gehen und den Antrag stellen. Die Kosten betragen 255 Euro.
Ihre ukrainische Staatsbürgerschaft müsste sie ablegen, es sei denn, sie erhält eine "Beibehaltungserlaubnis", die kann sie beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Viel Erfolg!
sie muiss zur zuständigen Eibnbürgerungsbehörde (hängt oft mit an der Ausländerbehörde - halt da wo sie ihrebn Aufenthaltstitel bekommt) gehen und dort die Einbürgerung beantragen.
Voraussetzungen:
8 Jahre rechtmäßig in D.
geasiocherter Lebensunterhalt
Einbürgerungstest (jeder der lesen kann besteht den)
Sporachprüfung Stufe B1 (entspricht etwa dem was du in der 8/9 Klasse an Englisch können solltest)
Nicht vorbestraft
Wenn das alles passt klappt es. Sie muss grundsätzlich bereit sein ihre bisherige Sta aufzugeben. Genaueres dazu nur mit angabe der bisherioghen sta
Guckst Du hier:
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
Deine Mutter sollte gute Chancen haben.