Deutsche Bahn Gerichtsverfahren

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Ganz grundsätzlich ist das gerichtliche Mahnverfahren ein billiges Verfahren, in dem das Gericht keine Sachstände prüft. Normalerweise dienst das dazu, bei unstrittigen (!) Forderungen schnell an einen Titel zu kommen.

Du weigerst dich aber zu zahlen. Damit war die Beauftragung des Inkassos bereits Blödsinn. Der Mahnbescheid ebenso.

Vermutlich hast du keinen Nachweis, dass es strittig ist? Ich würde hier dem Inkasso einen Einschreibebrief schicken. Aber einer reicht. "Wertes Inkassobüro. Ich habe bereits bei der DB mehrfach die Forderung zurückgewiesen. Ich mache es auch Ihnen gegenüber erneut. Ich habe eine Fahrkarte und einen Truppenausweis. Ich bin nicht schwarz gefahren. Ich habe sie oft genug vorgezeigt. Ich untersage ausdrücklich die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Hinsichtlich Ihrer Bezahlung wenden Sie sich an ihre Auftraggeberin, da diese trotz Bestreiten der Forderung die Forderung an Sie übergeben hat."

Ansonsten im Formular die Ziffer 2 ankreuzen (Ich widerspreche komplett) und zurück ans Gericht damit. Dann sind die genauso weit wie zuvor. Ob die jemals klagen, kann dir niemand sagen.

Ob du mit der Geschichte (Ich sollte das tags drauf klären und habe es geklärt) durchkommst, kann dir auch niemand versprechen.

Wenn dir das Risiko zu hoch ist: Zahlen. Aber nur das gerechtfertigte.

Das erhöhte Beförderungsentgeld liegt bei 7€, wenn man die Fahrkarte nachträglich vorzeigt. Bei 40€ wenn nicht. Zu bezahlen wären nur Mahnkosten (maximal 2,50€) und Zinsen, sowie Gerichtskosten und gemäß §4 RDGEG 25€ Inkassokosten für das Stellen des Mahnbescheides. Dem Rest widersprechen. Macht unterm Strich also maximal rund 100€.

Okay danke, ich habe dem Inkasso nun einen Widerspruch geschickt. Aber ich sollte doch im Recht sein und der Forderung ohne Risiko ganz widersprechen können oder nicht? Ich meine falls es zur Anklage kommt, kann ich vorweisen dass ich zu dem Zeitpunkt bei der BW eingestellt war und somit das Recht hatte diese Strecke zu fahren so oft ich wollte.

@TylerGTO

Wenn du widersprechen willst, musst du das Formular nutzen und dem Gericht den Widerspruch zusenden. Dass du dem Inkasso etwas zuschickst, bringt bei einem Mahnbescheid absolut nichts.

Aber ich sollte doch im Recht sein und der Forderung ohne Risiko ganz widersprechen können oder nicht?

Wie gesagt: Ob das ausreicht, deine Geschichte vorzubringen, kann ich dir nicht sagen. Ich bin kein Hellseher. Du bist natürlich grundsätzlich im Recht. Die Frage ist, ob du Zeugen brauchst für deine Geschichte oder man dir so glaubt. Die Frage ist, ob die Zugbegleiterin sich dran erinnert und für dich aussagen würde oder ob sie sich nicht gegen ihren Arbeitgeber stellt...

Ich meine falls es zur Anklage kommt, kann ich vorweisen dass ich zu dem Zeitpunkt bei der BW eingestellt war und somit das Recht hatte diese Strecke zu fahren so oft ich wollte.

Bei dem erhöhten Beförderungsentgeld spielt das aber eigentlich keine Rolle. Da zählt einzig, ob du den gültigen Fahrausweis vorzeigen konntest. Dein Fahrausweis war offensichtlich wegen nicht vorgelegtem Truppenausweis ungütig. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html

Aber ich will dir keine unnötige Angst machen. Am Ende wird vermutlich doch nicht geklagt von der Bahn, wenn sie sich den Fall und vor allem deine Reklamation noch mal anschauen. Das Risiko, teilweise abgelehnt zu werden und dann Geld in den Sand zu setzen, ist denen eventuell auch zu hoch.

Du hättest der Bahn nach der ersten Zahlungsaufforderung mal eine Kopie deiner Fahrkarte zuschicken sollen.

Beim AG musst du Einspruch gegen die Forderung erheben. Dem würde ich auch eine Kopie der Fahrkarte beifügen.

Dem würde ich auch eine Kopie der Fahrkarte beifügen.

Wozu soll das gut sein?

Es guckt sich kein Mensch diesen Wisch an. Das gerichtliche Mahnverfahren läuft automatisiert.

@kevin1905

Na und. Schadet es etwa oder macht große Mühe?

@Sonnenstern811

Ich habe da noch am selben Tag angerufen als ich den ersten Brief von ihnen bekommen habe und die Frau am Tele sagte sofort die Frist da iwas zu machen ist schon abgelaufen. So wie ich das verstanden habe hatte ich zu dem Zeitpunk also schon keine Chance da iwas von einer Fahrkarte nachzuweisen weil es angeblich zu spät war.

Ich weigerte mich diese Summe zu zahlen und die DB hat ein Inkasso Unternehme eingeschaltet.

Schon mal rechtswidrig. Die Forderung wurde streitig gestellt, daher hätte die Einschaltung eines Inkassobüros gar nicht erfolgen dürfen.

Meine Frage ist nun: wo stehe ich, welchen Kosten kann ich widersprechen?

  • Inkassokosten darfst du widersprechen.
  • Mahngebühren evtl. z.T. Mehr als 2,50 € pro Mahnbrief sind nicht drin.