Deutsche Bahn: Abo-Ticket nicht zurück geschickt, muss ich nun zahlen?
Ich habe mein Schönes-Jahr-NRW Abo zum 31.09.2017 via Schreiben an die deutsche Bahn beendet. Anfang Oktober wurden keine Beträge mehr von meinem Konto abgezogen.
Ende Oktober erhielt ich dann ein Schreiben, dass ich sofort 250,00 € nachzahlen sollte und meine Fahrkarte an die deutsche Bahn zurückschicken sollte. Sollte dies nicht bis Anfang November erfolgen (Es blieben mir noch keine 7 Tage, um die Dreistigkeit hier einmal hervorzuheben), so müsse ich mit einer Rechnung über weitere 250,00 € rechnen.
Glücklicherweise hatte ich mein Portmonee erst am Tag davor entrümpelt und die Fahrkarte noch im Müll gefunden, so dass ich diese - vermutlich noch "zeitig" - zurückschicken konnte.
Ich habe mich jedoch über die Zahlungsaufforderung beschwert. Der Mitarbeiter der Bahn hatte dafür natürlich kein Verständnis - steht ja alles so in den AGB.
Meines Wissens nach, darf der Kunde 1.) nicht derartig über die AGB benachteiligt werden und 2.) nicht an eine zusätzliche Form zur Kündigung gebunden werden, wenn diese bereits schriftlich erfolgte. Damals hatte ich nach mühseeligem Suchen auch die beiden entsprechenden Paragraphen zu den soeben genannten Aussagen parat. Damit habe ich die deutsche Bahn erneut konfrontiert, woraufhin monatelang Sendepause herrschte.
Heute - am 13.02.2017 - finde ich ein Inkassoschreiben in meinem Briefkasten vor, indem ich aufgefordert werde, einen Betrag in Höhe von 332,41 € zu zahlen.
Hat jemand vielleicht Tipps für mich, wie ich damit umgehen soll? Muss ich diesen Betrag letzendlich doch bezahlen? In meinen Augen ist das ganze nicht rechtens, aber wie sieht die Wirklichkeit das?
Vielen Dank und Liebe Grüße :)
1 Antwort
Ich habe mein Schönes-Jahr-NRW Abo zum 31.09.2017
Wie lange war die Karte noch gültig (aufgedrucktes Gültigkeitsdatum)?
Wäre die Karte auch nach dem Kündigungszeitpunkt noch gültig gewesen, ist doch klar, dass die Karte zurückzugeben ist und die Kündigung erst mit dieser Rückgabe endgültig wird.
Hallo,
ja die Karte war noch mehrere Monate laut aufgedrucktem Gültigkeitsdatum gültig. Ich finde jedoch nicht, dass es "klar" ist, dass die Karte deshalb zurückgesandt werden muss. Das würde voraussetzen, dass jeder Mensch - unter anderem auch ich - wüsste, wie eine solche Karte funktioniert. Ich weiß, dass sich sämtliche Bank- und Kreditkarten sperren lassen. Warum sollte so etwas nicht bei Kündigung mit einer Bahnkarte erfolgen?
LG