Deutsch-niederländische Staatsangehörigkeit?

2 Antworten

Deutschland und die Niederlande sind beides EU-Mitglieder. Die zusätzliche Annahme der niederländischen Staatsangehörigkeit würde dir weder Vor- noch Nachteile einbringen.

In den Niederlanden gilt übrigens das sogenannte doppelte ius soli, man erwirbt die niederländsiche Staatsangehörigkeit dann, wenn man dort geboren wurde und mindestens ein Elternteil auch schon dort geboren wurde.

http://www.europa.gv.at/site/cob__40354/currentpage__0/6687/default.aspx

http://www.oegfe.at/cms/index.php?id=61&tx_ttnews[pointer]=19&tx_ttnews[backPid]=87&tx_ttnews[tt_news]=136&cHash=251288ef26



Soweit ich weiß musst du dich mit achtzehn dann sowieso für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
Jetzt mal Hand aufs Herz was willst du damit?

Mal angenommen, der Fragesteller hätte Anspruch auf die niederländische Staatsangehörigkeit, dann dürfte er diese auch behalten, da die Niederlande EU-Mitglied sind. § 12 (3) StAG.

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__12.html