Der Steuerberater kann mir keine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, was nun.....

1 Antwort

Es wäre natürlich besser gewesen, zumindest den zweiten Systemwechsel erst zum 1.1. des Folgejahrs zu vollziehen. Nichtsdestotrotz sind beide Methoden möglich:
- Man kann sehr wohl eine geteilte LStB erstellen, eben genau dann, wenn die Umstellung durch Systemwechsel erzwungen wurde. Siehe

https://www.elster.de/faq_ag_nw.php#faq

"Bei einem unterjährigen Systemwechsel greift der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dahingehend kann in dieser Ausnahmesituation die Vorgehensweise an die innerbetrieblichen Abläufe angepasst werden"

Insofern bleibt nur zu prüfen, warum der StB sich sträubt, dies zu tun - denn möglich ist das auch in DATEV sehr wohl. Alternativ müsste das eigentlich aber auch per Vortrag in der eigenen Software gehen. Allerdings - und das ist wohl der Haken hier - schließen manche Programme die Vortragswerte in der LStB nicht ein. In dem Fall musst Du die LStB über das ELSTER-Formular manuell eintippen und absenden, für jeden MA separat.

Vielen, vielen dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Habe nun ein drittes Mal mit unserer Softwarehotline gesprochen und die nette Dame konnte mir helfen. Ich konnte nun die Werte manuell in die Lohnsteuerbescheinigung eintragen und habe dementsprechen eine geteilte LStB ausdrucken und versenden können. Wäre natrülich einfacher gewesen, wenn der StB mir gleich eine ausgestellt hätte. Ich bin auch davon überzeugt, dass dies auch in DATEV geht. Ich kann es immer noch nicht verstehen, warum er es nicht gemacht hat.......

@chrisk111

Weil DATEV zwingend voraussetzt, dass die Löhne in dem zu bescheinigenden Zeitraum auch durchgängig über das DATEV-Programm abgerechnet wurden um Jahresbescheinigungen erstellen zu können. Vortragswerte können zwar erfasst werden, aber der November und Dezember stellen das Problem dar und da bliebe auch dem StB nur die Möglichkeit, alles aufwändig manuell über ELSTER zu erfassen. Das wäre entweder ziemlich teuer für Dich oder nicht lohnenswert für den Berater.

@Putzki

Ich wollte vom StB keine Jahresbescheinigung, sondern nur vom Mai bis Oktober, die Zeit, die er in DATEV abgerechnet hat.