Der Staat und die Privatversicherungen

4 Antworten

Dem "Staat" ist es eigentlich vollkommen egal, wo der Bürger versichert ist. Hauptsache er ist überhaupt versichert. (Hierbei handelt es sich wohl umd die Krankenversicherung?)

Kann sich ja nur um die Altersvorsorge handeln. Andere Bereiche möchte der Staat nicht auslagern (schon gar nicht die Krankenversicherung). Für die Riester-Rente gibt es staatliche Zulagen und ggfs. Steuervorteile, die den Bürgern den Anreiz zum Abschluss geben sollen. Das gleiche gilt für die "Rürup"-Rente (nur Steuervorteile, keine Zulagen).

Warum der Staat das will: die Alten werden immer Älter und die die Arbeiten werden immer weniger. Die Beiträge für die Rentenzahlungen werden aber bei Arbeitnehmern erhoben und damit läuft die gesetzliche Rente ins Minus. Das System des Generationenvertrags kann also auf Dauer nicht funktionieren. Unter dem Stichwort "Generationenverrag" findest du sicherlich mehr hierzu.

Was auf dem Arbeitsblatt steht, ist schlichtweg falsch.

Privatversichern kann man sich nur dann, wenn man ein Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hat. Dann kann man sich privat kranken- und rentenversichern statt in die gesetzlichen Kassen einzubezahlen.

Dennoch ist es dem Staat eigentlich lieber, dass auch diese Vielverdiener gesetzlich versichert sind, da sich der Beitrag prozentual nach dem Einkommen richtet, Gutverdiener somit hohe Beiträge leisten, die die Kassen mehr füllen als die von Niedrigverdienern. Die Beiträge sind wichtig dafür, damit beispielsweise auch die Gesundheitskosten jener gedeckt sind, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens wenig einzahlen, aber häufig krank sind (insbesondere bei Rentnern).

Was die Krankenversicherung betrifft, passt es dem Staat eigentlich ganz und garnicht, dass die Leute privat versichert sind, wodurch es ständige politische Diskussionen darüber gibt, die Hürden für eine Privatversicherung zu erhöhen. Im Ergebnis werden die Beitragsbemessungsgrenzen ständig mehr erhöht, als der durchschnittliche Einkommenszuwachs der Fall ist, so dass die Beitragsbemessungsgrenze viele mit der Zeit einholt.

Was die Rente angeht, bevorzugt der Staat Privatversicherungen auch nicht. Im Unterschied zur Krankenversicherung sieht es der Staat jedoch gerne, dass die Leute eine zusätzliche private Rentenversicherung haben, in die unabhängig von den gesetzlichen Rentenbeiträgen etwas dazu einbezahlt wird und dabei hinterher eine zusätzliche Rente rauskommt. Gefördert wird dies mittels Riester-Rente, Rürup-Rente und eine besondere rechtliche Stellung von Betriebsrenten. Bei der Riester-Rente gibt es eine staatliche Subvention von 150 Euro im Jahr. Bei allen drei Varianten lassen sich die Beiträge zusätzlich von der Steuer absetzen (hintenrum auch eine beachtliche Subvention).

Der wichtigste Grund, warum zusätzliche Privatrentenversicherungen gefordert werden ist der, dass man dadurch ein Stück weit verhindern kann, dass Leute mit einem zu niedrigen gesetzlichen Rentenanspruch in Ergänzung zur Rente Sozialhilfe erhalten müssen. Zu dem wird es - solange es einen Kindermangel gibt - langfristig immer mehr Rentner und immer weniger Arbeitnehmer geben. Dadurch müssen weniger Arbeitnehmer mehr Rentner die Rente finanzieren, wodurch für den einzelnen Rentner weniger aus der gesetzlichen Kasse bleibt. Durch die zusätzliche Privatversicherung kann die Lücke ein Stück weit ausgeglichen werden. Im Gegenzug arbeitet jeder aber auch mehr für seine Rentenbeiträge.

Aber auch bei der Rente ist es wie bei der Krankenkasse eher eine Katastrophe, wenn sich die Leute privat statt gesetzlich versichern. Dadurch fehlt es unmittelbar an Geldern, die für die Rentner gebraucht werden.

Hallo,

bei der Riester- oder Rürup-Rente gibt es während der Beitragszahlung teilweise eine staatliche Förderung. Bei anderen Versicherungen gibt es z.T. Erleichterungen bei der Einkommensteuerzahlung.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/lohnsteuer-ratgeber.htm

Gruß

RHW

VersBerater  06.12.2011, 22:36

DH, kurz, knapp und richtig. Die anderen Aussagen sind auch richtig, aber hier lag die Würze in der Kürze. Es betrifft übrigens auch Haftpflichtversicherungen, denn wer sich überschuldet hätte, würde als Sozialfall wieder der Allgemeinheit zur Last fallen.