Der Staat sagt: Kein Lehrer darf zur Ausübung von Religionsunterricht gezwungen werden. Heißt das:
dass man als Lehrer auch keinen Vertretungsunterricht in Religion abhalten muss? Danke LG
6 Antworten
Da kommen ja sogar zwei Dinge zusammen. Zum einen die Religions- und Berufsfreiheit des Lehrers. Zum anderen das Recht der Kirchen den Religionsunterricht mit zu gestalten. So erlaubt die katholische Kirche nur Inhabern der "Missio canonica" katholischen Religionsunterricht zu erteilen. Für die evangelische Kirche gibt es eine ähnliche Erlaubnis zur Erteilung von Religionsunterricht.
Wenn ein Vertretungslehrer jetzt also selbst den Religionsunterricht leiten würde/müsste, wäre das wohl nicht erlaubt. Anders könnte es vermutlich aussehen, wenn der eigentliche Religionslehrer Arbeitsblätter erstellt hätte, die der Vertretungslehrer dann nur noch ausgibt. Man kann sicher argumentieren, dass der Vertretungslehrer dann nicht selbst den Religionsunterricht leitet, sondern nur die Aufsicht über die Klasse führt.
Wenn der Vertretungsunterricht nur aus Aufsichtspflicht besteht, muss der Lehrer ihn schon abhalten (also wenn die Klasse beispielsweise bereits Arbeitsaufträge von ihrem Religionslehrer bekommen hat)
Aber der Lehrer darf nicht gezwungen werden, den Schülern Religionsunterricht zu geben, wenn er nicht hinter dem steht, was er sagen "muss".
Wirklich? Ok, das wusste ich nicht.
Aber ist es nicht eigentlich die Sache, des Religionslehrers, was für Arbeitsaufträge er der Klasse gibt? Ein Vertretungslehrer, der nur zur Aufsicht da ist, kann der Klasse doch auch nicht verbieten, Hausaufgaben zu machen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Es klingt für mich eher nach einer Grauzone, die im Zweifelsfall das Bundesverfassungsgericht beschäftigen könnte.
Abgesehen davon wäre es schon ziemlich unkollegial von einem Vertretungslehrer die vorbereiteten Arbeitsaufträge seines Kollegen einfach zu verwerfen.
Nun, diese Vorschrift ist ja Unfug: es darf auch kein Lehrer zu Englischunterricht, Matheunterricht, Sportunterricht und Chemieunterricht gezwungen werden...
Als Lehrer zur (kurzzeitigen) Vertretung muss man niemals das Fach unterrichten, das ausfällt. Man bietet Ersatzunterricht an, Verkehrserziehung z.b. oder Knobeln oder wenn einem gar nichts einfällt, dann spielt man Spiele. Das ist eigentlich alles und der Rede nicht wert.
Nunja... Aber die Vorschrift bezüglich des Religionsunterrichts steht nunmal explizit im Grundgesetz: Artikel 7, Abs. 3
Da gibt es also schon einen qualitativen Unterschied.
ja, ob Vertretung oder regulär ist egal. Und das ist gut so.
So isses.........Religion ist eine Sache der Überzeugung, und wenn diese nicht da ist, dann kann man das auch nicht vermitteln.
Nein. Der Lehrer darf jederzeit sagen: Tut die Dinger weg, wir machen jetzt was anderes.