Der Nachbar fährt über unsere Einfahrt, erlaubt?
Hallo, unser Nachbar hat einen über 2 Meter breiten, asphaltierten Weg vom Wendehammer zu seinem Grundstück. Wir liegen mit unserem Grundstück seitlich davor. Der Nachbar fuhr früher immer über diesen Weg an unserer Hofeinfahrt vorbei. Vor ein paar Jahren hat der Nachbar eine Trockenmauer an der Wegseite und ein großes Tor zu unserer Seite gebaut. Er muss also jetzt über unsere Einfahrt fahren, um auf seinen Hof zu kommen. Direkt längs an der Grenze zu unserer Einfahrt steht seine Garage mit Stellplatz davor. Um dahin zu kommen, muss er quer über unsere Einfahrt fahren. Dabei sind schon einige Meter Grenzmarkierung plattgefahren. Mit einem Rückbau von Tor und ca. 10 Meter Trockenmauer könnte er wieder zu seinem Grundstück kommen. Dürfen wir ihm die weitere Überfahrt unseres Grundstücks verbieten? Gespräche mit ihm sind mittlerweile sinnlos geworden. Wenn, würden wir gerne auf unserer Seite entlang der Grenze zum Stellplatz 5 Pfosten aufstellen, die ihm die Grenze zeigen.
2 Antworten
ist denn das wirklich so schlimm, das man da einen Nachbarschafsstreit anfängt
naja, angefangen habe ich ja nicht. Er hat einfach drauflosgebaut. Ach ja: es gibt auch keine Eintragungen im Grundbuch, die ihm irgendwas erlauben könnten.
Solche Fragen beantwortet Euch z.B. das Bau(rechts)amt Eurer Stadt. Die können Dir sagen, was an welcher Stelle erlaubt ist. Vielleicht fragt Ihr besser vorher. Ehrlich gesagt würde mich das auch stören, vor allem, wenn er sich selber das Ei gelegt hat und Ihr dann darunter "leiden" müsst.
Dann hast Du ja schon Deine Antwort.
Und ich dachte noch an Gewohnheitsrecht oder ähnliche Unwägbarkeiten. Das ist ja nun doch einfach, hätte ich nicht gedacht.
Was heißt Gewohnheitsrecht? Wie lange fährt er denn schon bei Euch drüber? 20 Jahre?
So ungefähr15 Jahre steht seine Mauer und seit 8 Jahren wird der Stellplatz und die Garage wieder benutzt.
Da muss man sich natürlich schon die Frage gefallen lassen, warum das erst jetzt stört...
Unser Bauordnungsamt lässt eine bis zu 2,0 m hohe Mauer zum Nachbarn, oder eine bis zu 1,0m hohe Mauer zur öffentlichen Straße zu. So die Aussage nach Sichtung der letzten Fotos einer Überfliegung.