Der ganze Krempel von meiner Ex ... wohin damit?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier mal ein Link einer Antwort von einer Anwältin zu diesem Thema. Vielleicht hilft es dir weiter:

http://www.frag-einen-anwalt.de/seit-2-jahren-geschieden-aber-Ex-holt-seine-Sachen-nicht-ab---f107597.html

Das scheint mir ein sehr hilfreicher Tipp zu sein. Danke.

@Olga1970

Und danke für den Stern :)

Setze ihr am besten schriflich eine genaue Frist bis wann sie den Krempel abholen soll und drohe ihr an, dass du die ganzen Sachen dann zum Sperrmuell gibst. Drohe ihr auch an, dass du die Saschen bei einer Spedition auf ihre Kosten einlagerst. Das sind die einzigen Mioeglichkeiten, die du hast. Das Schreiben schickst du dann per Einschreiben und Rueckschein an ihre neue Adresse.

Such dir eine Lagerspedition und lass die Sachen abholen und dort einlagern. Rechnung geht an deine Ex Freundin.,

Du darfst die Sachen weder verkaufen noch in den Sperrmüll geben.

Vorher solltest du ihr aber eine letzte Frist geben mit der Information, wo du die Sachen ansonsten für sie hingibst...

Ich würde die Sachen gern bei einer Spedition einlagern lassen. Doch mir ist nicht ganz klar, ob ich das darf.

@Privatier1967

Das darfst du. Aber die Rechnung muss die Ex dann zahlen:-)

Setze ihr eine angemessene Frist zu Abholung und informiere sie, dass wenn sie die Frist nicht einhält, Du die Dinge in Dein Eigentum vereinnahmst.

Schriftlich nochmal eine Frist setzen - wenn nötig mit anwaltlichem Schreiben.

Wenn sie ihren Plempel dann immer noch nicht abholt -> mach damit, was Du willst.

Wenn sie ihren Plempel dann immer noch nicht abholt -> mach damit, was Du willst.

falscher tipp!

@Shishambala

nach 1,5 Jahren und offensichtlich mehrmaliger mündlicher Aufforderung ist das durchaus möglich.

@kugel

Man darf die Sachen nicht verkaufen oder in den Sperrmüll geben.

@Feuerloescher1

Warum nicht,. sie will sie Sachen ja scheinbar nicht.

@xschwede

Eine Entsorgung o.ä. der Gegenstände dürfen Sie leider nicht vornehmen, da Sie sich hierdurch evtl. schadensersatzpflichtig machen würden. Zudem wäre dies strafrechtlich als Unterschlagung zu werten. Grundsätzlich kommen in solchen Fällen auch noch andere Straftatbestände in Betracht, sodass Sie von einer Entsorgung absehen sollten.