Der Affaire Hausverbot erteilen?
Hallo liebe Community,
Hoffentlich kann mir hier jemand folgende frage beantworten. meine frau und ich haben uns vor kurzem getrennt. sie lebt noch in der eigentumswohnung, bis sie ne neue bleibe gefunden hat. die wohnung haben wir in der ehe erworben und beide stehen im grundbuch als eigentuemer. Die trennung erfolgte auf grund einer affaire die sie hat. da ich in die wohnung wieder zurueck gehen werde, sobald die dame ausgezogen ist, moechte ich nicht, dass der nette Mann in der wohnung ein und ausgeht!
daher die frage:
kann ich ihm hausverbot erteilen, welches dann auch wirksam ist? oder kann die frau das hausverbot wieder aufheben?
3 Antworten
Es wäre wohl einfacher solch Kinderreien zu lassen. Das kann man im Zweifelfall nur mit der Polizei durchsetzen (fallls man überhaupt das Hausrecht hier nutzen kann, was ich bezweifel); Sprich man macht eine peinliche Schlammschlacht daraus.
Ihr seid beide Eigentümer..also nein..würde allerdings sagen aus moralischer Sicht, solange Du nicht auch dort wohnst. Tust ja scheinbar nicht..mußt Dich also ins Unglück fügen. Steh doch über den Dingen!!
nein, doggy, du darfst höchstens an die hausecke pinkeln.