Demenzkranker Vater überschreibt alles zweiter Frau, was tun?

6 Antworten

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Muss ich da tatenlos zusehen?

wenn Du das Testament anfechten willst, bist Du in der Beweispflicht! 

das heißt, Du mußt nachweisen dass er zum Zeitpunkt der Testamentänderung testierunfähig war. 

dazu braucht man ein ärztliches Gutachten oder / und auch eine Bescheinigung vom Arzt die dies deutlich aussagt. Günstig wären zudem auch noch Menschen (z, B. Krankenschwestern, Pflegepersonal, Freunde, Bekannte) die das glaubwürdig bezeugen können!

Du kannst mit dem behandelnden Arzt über den Zustand Deines Vaters sprechen und fragen ob er meint Dir eine solche Bescheinigung ausstellen zu können! 

eine gute Freundin hat sowas durchgestanden und hat aufgrund ärztlicher Atteste sowie Zeugenaussagen das Testament erfolgreich anfechten können!

Bei Demenzkranken ist das nicht einfach, je nach Fortschritt der Krankheit hat der Betroffene ja durchaus noch koche Momenten! Gerade in Bezug auf ein etwaiges Testament müsstest du dann nach dem Tod nachweisen können, dass dein vater zum Zeitpunkt der Erstellung nicht testierfähig war.

Sollte die Immobilie schon vor seinem Tod verschenkt /verkauft worden sein, so musst du auch nachweisen können, dass dein vater nicht mehr geschäftsfähig war

Das wäre nun unwirksam: Eine Testament muss eigenhändig verfasst und eine Immobilienübertragung notariell beurkundet werden. Mit derartigen, nichtigen Erklärungen werdet ihr Kinder hälftig neben der Witwe gemeinsam Erben, mithin Miteigentümer des Hauses zu euren Erbquoten. Wer davon seine Enkel beschenken will, nur zu; Erben sind sie nicht.

G imager761


1. Ihr Vater kann das Haus zu seinen Lebzeiten nur an die Ehefrau übertragen, wenn der für die Beurkundung des Übertragunsvertrags zwingend notwendige Notar bescheinigt, dass Ihr Vater geschäftsfähig ist.  Gibt er diese Bestätigung ab und vermerkrt das in der Urkunde haben Sie keine Möglichkeit, die Übertragung zu verhindern. denn jeder geschäftsfähige Mensch darf mit seinem Vermögen tun und lassen, was er will, sofern er nicht gegen recht-liche bzw. vertragliche Grenzen verstößt. Wenn der Notar den Vater aber für nicht mehr geschäftsfähig wegen Demenz hält, darf er die Beurkundung nicht vornehmen und es kommt zu keiner Übertragung des Hauses..

2.Wenn Ihr Vater die Übertragung des Hauses "nur" in einem Testament bestimmt hat, gilt im Grunde das Gleiche:  War er bei Abfassung des Testaments nicht mehr geschäftsfähig, können Sie nach seinem Tod die Unwirksamkeit des Testaments gegenüber dem Nachlassgericht geltend machen und dem Antrag der Ehefrau auf Erteilung des Erbscheins einen eigenen Erbscheinsantrag gegenüberstellen. Der Nachweis der Geschäfts-unfähigkeit obliegt aber Ihnen; um diese Nachweise sollten Sie sich heute schon kümmern. 

3.Nach dem Tod des Vaters hätten Sie als Sohn auf jeden Fall den Pflichtteilsanspruch (in Geld, nicht durch beteiligung am Nachlass !) in Höhe der Hälfte Ihres gesetzl. Erbteils. Wenn der vater innerhalb 10 Jahren nach (wirksamer) Übertragung des Hauses an die Ehefrau verstirbt, wird der Wert des Hauses fiktiv dem nachlass hinzugerechnetr und der Pflichtteil daraus ermittelt. Aber während der 10-Jahresfrist mibndert sich die Zurechnung um jährlich 10%.

4. Sie sollten sich durch einen Anwalt beraten und vertreten lassen, wenn eine der angedeuteten Maßnahmen bzw. eine andere relevant würde.

germancommunity 
Fragesteller
 17.10.2016, 14:06

Was aber kann ich jetzt tun, um Demenz nachzuweisen. Wir haben seit 8 Jahren überhaupt keinen Kontakt miteinander.

sergius  17.10.2016, 18:17
@germancommunity

Dazu kann ich nichts sagen außer der Gegenfrage, ob ein Vater, dessen Sohn 8 Jahre lang keinen Kontakt mit ihm unterhält, nicht richtig handelt, wenn er sein Vermögen der Person zuwendet, die sich während dieser 8 Jahre um ihn gekümmert und ihn mglw. sogar gepflegt hat ?  Oder sehen Sie das anders ?

germancommunity 
Fragesteller
 17.10.2016, 21:14
@sergius

Ja, ich sehe das anders. Bin die Tochter und jeder Versuch seit 2008 Kontakt aufzunehmen, wurde von der betreffenden Person unterbunden, bis ich es dann vor ein paar Jahren aufgegeben habe.. Ob er die Briefe, die ich geschrieben habe jemals bekommen hat, wage ich zu bezweifeln.

sergius  19.10.2016, 08:38
@germancommunity

OK - dann ist Ihre Einstellung verständlich !

Demenzkranke sind nicht geschäftsfähig; das bedeutet, dass das Überschreiben des Hauses ungültig ist. Auch ein Testament (falls er es jetzt aufsetzt) wäre ungültig. Allerdings musst Du was unternehmen, damit das rückgängig gemacht wird. Erkundige Dich mal am besten bei einem Anwalt.

XY123XY123  17.10.2016, 02:34

P.S.: Du kannst übrigens alles, was er als Demenzkranker unterschrieben und bezahlt hat, anfechten. Weiß allerdings nicht, ob es da irgendeine Verjährung gibt.

Ronox  17.10.2016, 03:40

Demenzkranke sind noch lange nicht dauerhaft geschäftsunfähig. Das ist vielmehr für jeden Einzelfall separat zu betrachten. Auch sagt die Geschäftsfähigkeit nichts über die Testierfähigkeit aus.

XY123XY123  17.10.2016, 05:24

Stimmt nicht.