Definition Gewerbegrundstück?

5 Antworten

Ein Grundstück definiert sich in dessen Verwendung über die baurechlich zulässige Nutzung für die Ausübung von Gewerbetätgikeit.

Rein wohnwirtschaftlich genutzte Objekte dienen nicht Gewerbezwecken.

gewerbe sind herstellende bzw. reparierende betriebe , mit gräuschen [ lärm] und stäuben .

die werden extra in gebiete ausserhalb von wohngebieten eingerichtet .

dadurch sind die historischen städte verkommen , weil keine gewerbe geduldet wurde .


Ein Gewerbegrundstück ist ein Grundstück das im Bebauungsplan der Gemeinde als Gewerbefläche ausgewiesen ist. 

Daneben gibt es z.B. auch noch Wohngebiete, Mischgebiete, Industriegebiete und Erholungsflächen (z.B. Parks). 

Wohnbebauung darf nur Flächen die als Wohngebiet oder Mischgebiet ausgewiesen sind errichtet werden. Auf Gewärbeflächen dürfen in der Regel keine Wohnhäuse gebaut werden. Es gibt aber Ausnahmen z.B. für Werkswohnungen.

Weißt du wie es wäre, wenn lauter kleine Minihäuser nur für Studenten darauf stünden? "Tiny-Häuser"?

@Tiag89

Wäre immer noch Wonbebauung und somit im Normalfall nur in Wohn- oder Mischgebieten zulässig. Nur weil jemand gewerblich Wohnraum hestellt, macht das ein Grundstück nicht zur Gewerbefläche.

Wenn ein Grundstück als Gewerbefläche ausgewiesen ist, darf man da nur Gewerbliche Bauten wie Supermärkte, Autohäuser oder Werkstädten etc errichten.

Wäre leichter, wenn man wüsste warum du das wissen willst. Eine Voraussetzung für ein Gewerbegrundstück wäre, wenn der Standort im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Gewerbegebiet oder Mischnutzung ausgewiesen ist. 

Ob man dein Grundstück bereits als Gewerbe bewerten könnte, kommt auf den Zusammenhang an, eher nein. 

Ich will es wissen weil ich nur ein "Projekt" darstellen sollen - nicht final. Es geht lediglich darum, ich soll eine Siedlung mit Tiny-Häusern errichten. Die Tiny-Häuser kaufe ich fertig und stelle sie auf ein bereits erschlossens Grundstück. Ca. 25-30 einzelne Häuschen. Diese vermiete ich dann. Wie gesagt alles fiktiv aber realitätsgetreu :P

@Tiag89

dann würde ich Gewerbe ausschließen:-). Sonst scheiterst du für deine Häuser bereits an der Baugenehmigung. Willst du die armen Bewohner zwischen die Fabrikhallen setzen? Die zeigen dich gleich an wegen Geruch-und Lärmbelästigung. Du willst doch auch eine angemessene Miete erzielen. 

Oder du baust die Firma gleich mit und machst Mitarbeiter Wohnraum daraus, dann würde ich aber auch von einer Mischnutzung ausgehen.

Viel Erfolg:-) 

Wenn das Grundstück  nur für Wohnzwecke genutzt werden darf, ist es auch dann kein Gewerbegrundstück, wenn eine Kapitalgesellschaft Eigentümer ist.

Gewerbegrundstück:

https://dejure.org/gesetze/BauNVO/8.html