Deckenrenovierung nach Auszug aus Miethaus?

8 Antworten

Hallo Albatros,
Wir haben das Haus unrenoviert angemietet und auch so wieder übergeben.
Nikotingeruch ist keiner vorhanden es handelt sich "nur" um die Verfärbung.
Laut unserem Vermieter wurde die Decke ca. 2 Jahre vor unserem Einzug angebracht und wir haben nur 1.5 Jahre dort gewohnt... dazu kommt das wie auch keine starken Raucher sind.

Dann dürfte wohl die Kuh vom Eis sein. Das Haus ist unrenoviert, besenrein und mit ungeputzten Fenstern und unverschlossenen Dübellöchern zurück zu geben. Sämtliche Klauseln zu Schönheitsreparaturen (wenn überhaupt vorhanden)sind unwirksam. Hier ist also das Streichen der Decke nicht forderbar (steht verm. auch gar nicht im MV). Die Verfärbung der Styroporplatten ist Folge des vertragsgemäßen Gebrauches und damit mit der Miete abgegolten.

Entscheidend ist wohl, ob die Styroporbeschichtung der Decke bei Mietbeginn vorhanden war. Wenn ja, gilt sie als mitvermietet, es sei denn, ihr hättet mit dem Vormieter eine Übereinkunft gehabt (da von ihm angebracht), dass ihr von ihm den Zustand übernehmt. Wenn das so wäre, dürfte der Vermieter von euch die Entfernung verlangen. Offensichtlich (schließe ich aus deiner Fragestellung), ist die Verkleidung mitvermietet. Ob du nun diese streichen musst, hängt davon ab, ob es eine wirksame Schönheitsreparaturklausel gibt und/oder, ob ihr /du die Wohnung in renoviertem Zustand angemietet habt. Äußere dich hier dazu, dann kann ich  endgültig Rat geben. Im Allgemeinen gilt, dass eine Abnutzung oder Verschlechterung der Mietsach bei vertragsgemäßem Gebrauch mit der Mietzahlung abgegolten ist. Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch.

habe noch einen Kommentar angefügt

Wenn dein Mietvertrag keine gültige Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen enthält, musst du theoretisch gar nichts machen und auch keine Kosten für sowas tragen. Du musst die Wohnung dann nur sauber und mängelfrei zurück geben. Ob aber vorhandener Nikotingeruch ein Mangel darstellt, entzieht sich meinen bisherigen Erfahrungen. 

Zum Renovieren aufgrund von Nikotinablagerungen lies dies:

Mietrechtslexikon - Rauchverbot, Schadensersatz des Mieters wegen Rauchen, Nikotinablagerungen

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rauchen.htm

Was steht im Mietvertrag? Normalerweise müsst Ihr das machen!

Im Mietvertrag steht unrenoviert und Besenrein. Das Mietrecht sagt "Nein, da es sich um Abnutzung der Mietsache handelt welche durch die Monatliche Miete abgegolten ist.

Desweiteren gibt es auch leider kein Protokoll was den Zustand der Decke vor Einzug beschreibt.

@Josch0687

Ob es sich um normale Abnutzung handelt kommt auf den Grad der Verfärbung und ggfs. Gestank an. Die Gerichte sehen es teilweise anders, aber für mich persönlich ist eine Raucherwohnung definitiv überdurchschnittlich genutzt worden, wenn durch "normale" Renovierung der Geruch noch vorhanden ist - egal ob in Wand- oder Deckenverkleidungen, Einbauschränken oder Teppichen.