Deckenleuchte nach 16 Monaten kaputt. Garantie?
Hallo Ich habe im September 2012 eine Deckenleuchte gekauft. Zwei Strahler mit einer elektrisch betriebenen Discokugel, welche sich beim einschalten des Lichtes dreht. Jetzt hat sich die Kugel einfach oberhalb von der Lampe gelöst und ist runtergefallen, natürlich kaputt. Leider ist bei dem Verkäufer der Kunde nicht gerade König und beruft sich auf seine Gewährleistung. Ich solle einen Sachverständigengutachten vorlegen und die Kosten hierfür trage ich, obwohles offensichtlich, das die Leuchte nicht vorsätzlich beschädigt wurde, sondern mangelnde Qualität hier zum Schaden führte. Was kann ich tun, damit die Lampe ersetzt wird und mir keine Kosten entstehen?
5 Antworten
Nach Europäischem Recht gilt - wenn der Hersteller/Verkäufer keine freiwillge Garantie gibt - folgendes:
- In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass das Gerät (also die Lampe) beim Verkauf noch in Ordnung war und durch fehlerhafte Bedienung kaputt gegangen ist
- In den 18 Monaten danach (also bis zum 24. Monat) muss der Käufer beweisen, dass die Lampe bereits beim Verkauf kaputt war. Die Kosten für das Sachverständigengutachten müsste wohl der Verkäufer bezahlen, wenn der Sachverständige zum Ergebnis kommt, dass die Lampe ein Garantiefall ist. Falls allerdings der Sachverständige sagt, er sei sich nicht sicher, bleibst du auf den Kosten für den Sachverständigen sitzen und bekommst auch keine neue Lampe.
Naja.
Wie offensichtlich es ist, dass die Qualität der Lampe mangelhaft war, ist dann noch die Frage.
Auch das Gericht wird einen Sachverständigen bestellen. Dieser könnte natürlich auch feststellen, dass es sich nicht um ein Qualitätsproblem handelt.
In dem Fall müsste man zusätzlich zu den Kosten für den Sachverständigen auch noch die Gerichtskosten tragen.
Das überlasse ich gerne dem Fraganten - wenn er schon so überzeugt ist, im Recht zu sein, wird er wohl auch den Richter überzeugen können; wenn er sich irrt, ist nicht mein Ding.. Mein Kommentar war also nicht ganz frei von Sarkasmus^^
Netterweise hätte ich bereits deutlicher auf das Kostenrisiko hinweisen sollen, gut, dass du das noch gemacht hast; ich dachte, das wäre klar.
Wende Dich direkt an der Hersteller wenn der Verkäufrer bockt.
Was kann ich tun, damit die Lampe ersetzt wird und mir keine Kosten entstehen?
dich an den hersteller wenden, aber auch das kostet dich was... und wenn es porto ist.................
Wenn der Hersteller nicht zufällig Garantie gibt, gar nichts. Außer dem Gutachten, was sich vermutlich nicht lohnt.
wende dich an den Hersteller.
Gute Antwort.
Darum, wenn ich überhaupt irgendwas machen würde (außer im Vorfeld einen saftigen Brief zu schreiben^^), dann, statt Sachverständigen zu beauftragen, eher direkt klagen, ggf in Verbindung mit Rücktritt und Mahnverfahren - wenn der Fragant meint, der Sachmangel sei offensichtlich, soll er doch das Gericht entscheiden lassen, ob es sich ohne Gutachten überzeugen lässt.
PS: Gewährleistung gilt unbedingt, dh unabhängig vom Bestehen einer Garantie.