Deckendurchbruch - Verbindung / Ausbau Dachgeschoss

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Geschoßdecken sind immer Brandabschnitte. Sie und deren Durchbrüche müssen die Feuerwiderstandsdauer mind. von F 90 besitzen.

Eine genaue Auskunft kann und darf nur die zuständige Bauaufsichtsbehörde erteilen. Hierzu bedarf es genauer Baupläne und Angaben zu den Materialien der Bausubstanz.

Die Decke Deiner Wohnung ist praktisch eine Brandabschnittstrennung (F90) - durch einen Deckendurchbruch (>Treppe) würde diese zerstört und Deine Wohnung inkl. des Dachgeschoßes würde zu einem Brandabschnitt der die gleiche Feuerwiderstandsklasse haben muss. Ein separater Rettungsweg aus dem Dachgeschoß wird auch nötig, weil die Feuerwehr in der Regel bei größeren Mietshäusern nicht mehr "anleitern" kann. Alles in allem werden die Kosten und Eingriffe in den Bestand bei einem genutzten und vermieteten Haus für Deinen Vermieter nicht darstellbar sein.

Jedes Geschoss muss zwei unabhängige Rettungswege haben; einer davon ksann über die Leitern der Feuerwehr gehen, wenn angeleritert werden kann. Und Decken und tragende Wände Wände müssen mindestens F-90 sein. Das alles wird in der Regel im 2. DG nicht erreicht.

Deshalb bekommt ihr keine Baugenehmigung für den Umbau und die Nutzungsänderung.

Um diese Frage beantworten zu können, fehlen einige Infos bezüglich Deckendurchbrüche, Brandwände, tragende Wände usw. Wende Dich zunächst an die örtliche Feuerwehr, die kann Dir den Brandsachverständigen der Stadt benennen. Den ruf an und frage ihn oder mache mit ihm eine Begehung in der Wohnung.

rufe das Bauamt an. Ein Gesichtspunkt ist eine Fluchtmöglichkeit.