DB Automat Probleme, jetzt 60€ Strafe erhalten. Was nun?

5 Antworten

Guten Tag Apija,

Telefonate bringen selten etwas. Da Du mit Karte bezahlt hast, gibt es auch eine Abbuchung. Kopie davon mit Detail Schilderung schriftlich an die zuständige Stelle senden. Vielleicht hast Du Glück, dass damit eine Änderung der Lage eintritt. Ein diesbezüglicher Versuch kann ja nicht schaden! Vielleicht gibt`s ja noch einen Zeugen der das bestätigen kann. Außerdem hat auch der Kontrolleur Notizen gemacht. All das als Anhaltspunkte für Deinen Einspruch.

Viel Glück.

Du bist ohne Fahrkarte gefahren, es steht eindeutig in den Beförderungsbedingungen, dass dann 60€ zu zahlen sind. Ohne wenn und aber.

Kannst du lesen oder soll man es dir beibringen ?

Ich habe doch gesagt, dass ich direkt im Zug eine gekauft habe. Also bin ich NICHT schwarz gefahren. Herr Gott, wie blöd kann man nur sein!

@Apija

Im Nah- und Regionalverkehr ist bei der DB ganz klar kein nachträgliches Kaufen einer Fahrkarte im Zug möglich. Einsteigen ohne Fahrkarte = Schwarz fahren.

Herr Gott, wie blöd kann man nur sein!

Frage ich mich auch, die Beförderungsbedingungen und die Schilder in den Zügen sind idiotensicher.

Die Bahn hat eine Konfliktstelle für solche Fälle. Am Besten so ausführlich wie möglich (Zeugen) schildern. Achtung: S-Bahn ist oft kommunal, dann dort schildern!  Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass diese kommunalen Unternehmen noch "unkulanter" sind.

LG

Soll ich den Betrag jetzt also Zahlen? Auch wenn ich eigentlich eine Fahrkarten gekauft habe?

@Apija

Wenn Du Dich im Recht fühlst kämpfe darum sachlich. Und ich kann nicht einschätzen wies objektiv war.

Der kartenautomat hat doch funktioniert! Du selber bist dafür verantwortlich, ausreichend Geld dabei zu haben. Wieso hast du denn nicht mit der Karte gezahlt, wie du es vorhattest?

Einspruch einlegen, und auf Kulanz hoffen.

Aber eigentlich ist es ein ganz klarer Fall, ohne Fahrkarte erwischt zu werdne bedeutet im RMV 60 € ohne wenn und aber!

Denn laut Beförderungsbedingungen muss jeder Reisende das Geld passend bereit halten.

das steht bereits seit 1920  oder sogar schon früher  in den Beförderungsbedingungen!