Dauernachtschicht als Helfer - Verdienst monatlich? (Zeitarbeit)

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2 Antworten

Lohn hängt von der Eingruppierung ab: Entgeltgruppe 1: Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern. (8,50 – 8,70 Euro) Entgeltgruppe 2: Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse oder eine fachspezifische Qualifikation erforderlich sind.(9,20-9,50)

Zusatzaufschläge hängen von der Branche ab: Bei Einsätzen als Zeitarbeitskraft gelten in bestimmten Wirtschaftsbereichen zusätzlich sog. Branchenzuschlagstarife, die zusätzlich zu diesem Grundlohn gestaffelte Zusatzaufschläge vorsehen (z.B. E 1 bis zu 12,75 Euro Gesamtlohn pro Stunde im Metall-/Elektrobereich; vgl. Schaubild)

Hinweis: sollten keine BZ-Tarife einschlägig sein, aber Einsätze in Branchen vorgesehen sein, bei denen höhere Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-/Entsendegesetz gelten (z.B. in der Pflege oder Maler-/Lackierer etc.), gelten die dort für allgemeinverbindlich erklärten Grundlöhne auch für Zeitarbeitnehmer…

Zusätzlich kommt nach dem iGZ-DGB-Manteltarifvertrag noch ein Nachtarbeitszuschlag wie folgt auf diese Grundlöhne als Helfer hinzu: „Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 Prozent. Regelmäßige Nachtarbeit (Dauernachtschicht) wird mit einem Zuschlag von 20 Prozent vergütet.“

Zeitarbeitslöhne in der M+E-Industrie - (Arbeit, Zeitarbeit)

Mindestlohn, also 8,50. In der Nachtschicht wird dann wohl noch was raufkommen.