Dauer Banküberweisung/Dauerauftrag - welches Datum angeben?
Hallo Zusammen,
Bisher musste ich mich da nie drum kümmern, der jetzige Vermieter hat seine Miete immer per Lastschriftverfahren eingezogen. Jetzt ziehe ich um, dem neuen Vermieter sollen wir die Miete überweisen. Laut Vertrag muss die Miete spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats auf dessen Konto eingegangen sein. Ich bin bei der Sparkasse, er bei der Sparda.
Jetzt meine Frage: auf welches Datum stelle ich den Dauerauftrag am Besten ein? Wie lange dauert es bis das Geld überwiesen wird?
Der Vermieter meinte neulich wir sollten am Besten schon so um den 26. rum überweisen damit das Geld dann auch sicher rechtzeitig bei ihm ist weil es wohl manchmal schon so war, dass die Zahlungen anderer Mieter mehrere Tage "unterwegs" gewesen wären...
Diese Aussage irritiert mich etwas, ich dachte es gäbe eine gesetzliche Frist in welcher das Geld überwiesen werden müsste (1 Werktag bzw. bei Papierüberweisung 2 Werktage)? Außerdem will ich mein Geld nicht irgendwann überweisen sondern Ende des Monats und auf jedenfall erst dann, wenn auch mein Gehalt da ist ;-) Wenn ich einen Dauerauftrag z.B. für den 1. jedes Monats machen würde (online), wäre das Geld doch in jedem Fall bis zum 3. Werktag auf dem Konto, oder nicht?
8 Antworten
Wenn ich einen Dauerauftrag z.B. für den 1. jedes Monats machen würde (online), wäre das Geld doch in jedem Fall bis zum 3. Werktag auf dem Konto, oder nicht?
Wenn der 1. ein Bankbuchungstag ist, ist die Miete auch am 1. auf dem Konto des Vermieters.
Ist der 1. kein Bankbuchungstag, dann am folgenden. Das kann bei WE + folgendem oder vorherigen Feiertag auch schon mal erst der 4. oder 5. des Monats sein. Aber immer noch der 3. Werktag.
Seit dem 1.1.12 werden elektronische Überweisungen, wozu auch Daueraufträge zählen, sofort dem Empfängerkonto gut geschrieben. Jedenfalls innerhalb Deutschlands, auch wenn der Empfänger bei einer anderen Bank ist.
Wenn Du bei der Bank mal nachfrägst, die können Dir bestimmt sagen, wie Du das machen musst. Allerdings ist der 26. auf jeden Fall zu früh. Bei uns wird immer am 1. abgebucht und der Vermieter hat noch nie was dagegen gesagt. Du musst nur aufpassen, dass vorher abgebucht wird, sollte der 1. ein Sonntag sein. Da kannst Du aber angeben, dass dann bereits am 30. abgebucht wird.
Die Bank... die Bank... ich fürchte die Heinis kann ich vergessen. Sorry. Ich hatte alleine dreimal dort nachgefragt ob mein eingerichtetes Maximal-Überweisungs-Tageslimit einen Einfluss auf einen online erstellten Dauerauftrag hat. Dreimal bekam ich die Antwort nein, ich könne den Dauerauftrag auch über das Limit hinaus machen. Als ich es dann gemacht habe hat es natürlich nicht funktioniert. Also bin ich wieder hin und hab ihn vor Ort eingerichtet. Die Dame am Schalter meinte DANN natürlich ganz entsetzt, dass das natürlich NICHT ginge und dass die anderen das aber schon wissen müssten... ich hab ihn jetzt auf Monatsultimo gemacht, also immer am letzten. Dann wird das schon hin haun. Vielen Dank ;)
Ich habe sogar erst den 2. jeden Monats angegeben (da ich selbst am 31. meine Zahlungen bekomme und sicher gehen will, dass das Konto gedeckt ist), und es gab noch nie Ärger wegen verspäteter Zahlung. Der 1. des Monats müsste auf jeden Fall reichen. Ich bin selbst bei der Sparda-Bank, diese schreibt Zahlungen sehr schnell gut, zumindest in Berlin. Und mein Arbeitgeber hat sich schon mal gewundert, dass ich meinen Lohn schon auf dem Konto hatte, kaum, dass er ihn abgeschickt hatte (online und, m. E. von der Sparkasse aus).
Diese Aussage irritiert mich etwas, ich dachte es gäbe eine gesetzliche Frist in welcher das Geld überwiesen werden müsste
Zurecht: Gem. § 556b (1) BGB ist die Miete "spätestens bis zum dritten Werktag [...] zu entrichten.
Das bedeutet: Zu überweisen, nicht auf dem Empfängerkonto eingegangen und ein Samstag zählt bei dieser Frist nicht mit, so der BGH VIII ZR 129/09.
Da genügt es den gesetzlichen und davon nicht abweichend mietvertraglichen Bestimmungen vollends, den 1. eines Monats als Termin des DA zu vereinbaren; sofern eine Ausführung vor diesem Termin verfügt wäre, wenn der 1. als einer von mehr als drei aufeinanderfolgenden bankfreien Tage auf einen Sams-, Sonn- oder Feiertag fiele, wie z. B. in BW, NRW, BY, RP, SA Allerheiligen am Freitag, dem 01.11.2013.
Das wären die beanspruchbaren Mindestbestimmungen: Sofern dein Konto bereits vorfristig Deckung aufwiese, wäre es dir unbenommen, wenn du deinem Vermieter hier freiwillig entgegenkommen möchtest :-)
G imager761
Überlasse doch deiner Bank diese Entscheidung wann abgebucht wird.Du stellst bei der Erteilung des Dauerauftrages lediglich die Forderung,dass die überwiesene Summe bis zum 3.Werktag auf dem Konto des Empfängers zu sein hat.Mach ich schon jahrelang so und es hat noch nie ein Problem damit gegeben.
Bitteschön ;-))
Das wäre mir jedenfalls neu, dass ein Mensch überwacht und entscheidet, nicht der Rechner der Bank.
Was "geht", wäre ein konkreter Ausführungstermin, z. B. "am 1. eines jeden Monats" mit der Verfügung, ob vor- oder nachher abgebucht werden soll, wenn der Termin ein bankfreier Tag wäre.
Überlasse doch deiner Bank diese Entscheidung wann abgebucht wird.
Man muß schon ein Datum angeben wann der Auftrag ausgeführt werden soll.
Die Forderung nach dem Datum ist ja erfüllt.Da die Bank Kenntnis davon hat wie lange die Überweisung braucht werden auch anfallende Feiertage berücksichtigt.Du hast vermutlich nicht bis zu Ende gelesen.Mein Dauerauftrag wurde so erstellt und von der Bank kamen keine Einwände.
Woher soll denn die ausführende Bank wissen, wann die Zielbank verbucht? Wahrscheinlich nimmt sich deine Bank einfach ein ausreichend großes Sicherheitspolster. Ob das dem Fragesteller hilft?
Ah, super, das geht? Klasse! Vielen Dank :-)