Datum beim Mietvertrag vom Mieter oder Vermieter zu setzen?
Bei meinem Mietvertrag muss ja ich (Mieter) und der Vermieter unterschreiben. Wer von beiden füllt das "Feld" Musterstadt, den... aus? Und vorallem: ich habe ja zwei Ausfertigungen von dem Vertrag bekommen, soll beide unterschreiben aber nur eine zurückschicken. Die bekommt dann irgendwie der Vermieter usw. Blick das nicht ganz. Kann mir das jemand erklären oder wo gibt es Infos dazu?
2 Antworten

hallo isedealer86, da der vermieter derjenige ist, der den vertrag dem mieter anbietet, setzt er das datum ein, wann er den vertrag untezeichnet hat. wenn dieses datum nicht unwesentlich von dem datum abweicht, wann du unterzeichnest, gibt es doch kein problem. ansonsten unter oder neben deine unterschrift einfach das datum dieses tages schreiben, auch wenn das so nicht vorgesehen ist. es muss zwei gleichlautende ausfertigungen geben, keine kopie für den mieter. wenn der vermieter dir den vertrag zuschickt, muss er beide ausfertigungen vorher unterzeichnen, dann gibt es bei der rücksendung nach deiner unterschrift doch eigentlich kein problem. du solltest natürlich, bevor du unterschreibst, prüfen ob alles o.k. ist, d.h., ob der vertragsinhalt dem entspricht, was abgesprochen war/ist. ist das nicht der fall, dann auf keinen fall unterschreiben, hinterher kann man nichts mehr ändern, vertrag ist vertrag. den vertrag also gegebenenfalls zurücksenden und auf die mängel hinweisen und änderung / neuausfertigung verlangen.

Ich denke das Datum der Unterschrift ist nicht entscheidend, sondern das des Mietbeginns. Normalerweise müssten aber beide jeweils das Datum vom Tag der Unterschrift darunter setzen. Natürlich musst du auch eine Durchschrift des Mietvertrages haben, aber ich würde darauf achten, dass da auch die Unterschrift (und der Stempel) vom Vermieter drauf ist. Ein Vertag ist nur gültig, wenn beide Seiten unterschrieben haben. Den Vertag solltest du natürlich vor dem Unterschreiben gut durchlesen (oder jemandem der sich auskennt zeigen) und unklare oder ungewollte Vereinbarungen sofort erklären bzw. ändern lassen. Z.B. eine Frist, wie lange das Mietverhältnis zu bestehen hat. Ich kannte jemanden, der einen 4-Jahres-Vertrag (rechtlich gesehen die Höchstdauer bei Festlegungen) unterschrieben und kam dann nicht mehr eher aus dem Vertrag raus, obwohl er umziehen wollte und sogar einen Nachmieter gefunden hatte. Niemals mündlich irgendwelche Abreden treffen, sondern alles schrifltich festlegen und beiderseits unterzeichnen! Gesprochenes kann man später nicht mehr nachweisen und der andere bestreitet es einfach.