Datenmissbrauch vom Arbeitgeber

6 Antworten

Hat mein Arbeitgeber die Befugnis, meine Adresse einem Mitarbeiter mitzuteilen?

Kann man so pauschal nicht beantworten.

Dazu müsste man wissen, welche Aufgaben dieser Mitarbeiter hat.

Beispiel - ist er zuständig für personelle Entscheidungen oder für die Gehaltszahlungen - dann war der Arbeitgeber dazu befugt.

 

 

 

Darf er nicht. Vielleicht helfen dir dabei die Artikel  5 und 32 des Bundedatenschutzgesetzes.

§5 beschreibt das Datenschutzgeheimnis:

Wenn Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, gilt das sogenannte Datengeheimnis des § 5 BDSG. Das bedeutet, dass die Personen, die mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind, weder unbefugt personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen dürfen.

Desweiteren ist §32  des BDSG  für Daten im Beschäftigungsverhältnis relevant. 

Ich nehme an, dass du keine Straftatbegangen hast, denn dann können die Daten gem. §32 übermittelt werden.

Also nicht erlaubt laut Gesetz, höchstens mit deiner Zustimmung.


Das ist grundsätzllich ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen bzw. ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, wenn die Weitergabe Deiner Daten keinen arbeitsbezogenen oder sonstigen wichtigen Grund hatte; und auch in diesem Fall, dürfte der MA, der die Angaben erhält, diese nicht für private Zwecke verwenden - hier wäre dann der ArbG am Zug, entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber dem MA einzuleiten.

Nun stellt sich die Frage, wie sollte man sich gegenüber dem ArbG verhalten.

Du solltest mit ihm reden und Dein Mißfallen deutlich aber in sachlicher Art und Weise vortragen; im äußersten Fall könntest Du den Arbeitgeber auch abmahnen (abmahnen kann nicht nur der Arbeitgeber).

Nur dürfte eine Abmahnung das Arbeitsverhältnis ziemlich belasten.

Wenn der Kollege Dich mobbt, muß der Arbeitgeber einschreiten.

Kommt er der Mobbingbeschwerde nicht nach, kann man die Arbeitsleistung einstellen sowie Schadensersatz seiner durch Mobbing entstandenen Kosten und Schmerzensgeld vom Arbeitgeber verlangen; gibt es einen Betriebsrat, dann ist er unverzüglich einzuschalten.

Gegen den Mobber ist zudem Strafanzeige zu erstatten.

WENN dein Kollege die Adresse von deinem AG bekommen hat, dann war das Datenmissbrauch und du kannst sogar rechtlich dagegen vorgehen. allerdings musst du beweisen können, dass er sie vom AG hat

Wenn dieser Mitarbeiter zum Beispiel in der Persoanlabteilung wäre, dann dürfte er deine Daten natürlich auch bekommen. Wenn er sie für seine Arbeit benötgt. Und er darf sie auch nur für seine Arbeit nutzen und für nichts anderes. Er muss auch eine Erklärung unterschrieben haben dass er den Datenschutz kennt und beachtet.

Wenn der Mitarbeiter deine Daten nicht betrieblich benötigt, darf er sie auch nicht bekommen. 

Letztlich hat irgendjemand im Betrieb gegen den Datenschutz verstoßen.

Du könntest zunächst klären, ob es einen Datenschutzbeauftragten im Betrieb gibt. Der ist in einem Betrieb erforderlich, wenn mindestens 9 Personen mit persönlichen Daten arbeiten. Wenn es ihn gibt, kannst du dich an ihn wenden und ihn bitten, den Sachverhalt zu klären.

Wenn es keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt. kannst du dich an einen behördlichen Datenschutzbeuftragten wenden und ihm das Problem schildern. Im Rahmen des Datenschutzgesetzes kann es empfindliche Bußgelder bei Verstößen geben.