Das "zu versteuende Einkommen". Wie finde ich das heraus?

5 Antworten

das zu versteuernde Einkommen ist das, worauf man am Ende Steuern zu entrichten hat. Also erst mal alle Bruttoeinkommen aus Arbeit, ggf. weitere Einnahmen (Mieteinnahmen usw.). Von dieser Summe gehen abzugfähige Dinge ab, Fahrkosten z.b., Fortbildungskosten, Spenden oder andere Sonderausgaben. Dann erhält man das zu versteuernde Einkommen. 

Ist bei jedem also etwas anders, je nachdem, was man abzusetzen hat. 

Das "zu versteuernde Einkommen" ist der Betrag, auf dessen Grundlage nach Abzug aller anrechenbaren Kosten die Einkommensteuer berechnet wird. Es gibt keine pauschale Formel, mit der man das ZvE einfach ausrechnen kann, dafür ist das deutsche Steuersystem zu kompliziert.

Ganz grob kann man es so skizzieren:

Es gibt 7 Einkunftsarten. Die Unterscheidung spielt insofern eine Rolle, dass bei den unterschiedlichen Einkunftsarten die steuerliche Bemessungsgrundlage unterschiedlich ermittelt wird. Das leuchtet auch ein, dass der zu versteuernde Betrag bei einer Vermietung anders errechnet wird als z.B. der Gewinn eines Milchbauern oder der zu versteuernde Teil einer Rente.

Es werden alle Einkünfte eines Jahres zusammengerechnet. Dabei bedeutet der Begriff Einkünfte den Saldo aus Einnahmen und Ausgaben. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit heißen die Ausgaben "Werbungskosten". Der Betrag, der nach Abzug aller anrechenbaren Werbungskosten verbleibt sind die Einkünfte ( in dem Fall aus nichtselbständiger Arbeiten).

Private Aufwendungen spielen steuerlich in der Regel keine Rolle. Sie können sich aber ausnahmsweise steuerlich auswirken, wenn es sich um die im Gesetz aufgezählten Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen handelt.
Dazu gehören z.B. Vorsorgeaufwendungen ( wie z B. Beiträge zur Krankenversicherung), Spenden, Kinderbetreungskosten, Krankheitskosten).

Nach Abzug dieser Posten und ggf. weiterer wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt, auf welchen der individuelle Steuersatz erhoben wird.
Grob zusammengefasst kann man es schematisch so darstellen :

Bruttolohn
-Werbungskosten
= Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

wenn keine weiteren Einnahmen = Summe der Einkünfte

- ggf. Altersentlastungsbetrag, Freibetrag für Alleinerziehende, Freibetrag für Land-u. Forstwirte

= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Verlustvortrag
-Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
= Einkommen
-Härteausgleich
-Kinderfreibeträge
= zu versteuerndes Einkommen

Und das ist ein grob vereinfachtes Schema ohne Details zur Berechnung der einzelnen Komponenten. Am besten du lädst dir online ein Programm ( z.B. Elster) und gibst deine individuellen Daten ein. Da kannst du dein persönliches ZVE ermitteln. Ich hoffe, dass ich einen kleinen und hoffentlich verständigen Einblick in das deutsche Steuersystem vermitteln konnte. ;)

Es kann höher oder niedriger sein - je nach persönlichen Verhältnissen.

Z.B. durch Werbungskosten, Sonderausgaben o.ä. kann das zu versteuernde Einkommen gegenüber dem Bruttolohn vermindert werden, aber zusätzliche Einnahmen z.B. durch Zinsen, Mieteinnahmen oder andere Einkünfte erhöhen es.

zum brutto kommen noch weitere einkünfte : prämien , mieten , zinsen , dividenden .......

Du meinst das zu versteuernde Einkommen oder?

Der Bruttolohn ist dein Einkommen ohne Abzug der Steuern.

Der Nettolohn ist das Geld, was du dann auch wirklich auf dein Konto bekommst.

Das zu versteuernde Einkommen ist also dein Bruttolohn.

falsch. Der Bruttolohn ist nicht gleich mit dem zu versteuernden Einkommen